Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009)
beigefügte „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung
von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Abfallentsorgung“
im Landkreis Börde („ Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis
Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012 Sachdarstellung,
Begründung: Auf
Grund der Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom
29.07.2009 (Az.: 305.6.3-10532/LK-Börde, 305.6.2-10532/LK-Börde-01/09,
305.6.2-10532/LK-Börde-02/09) werden die bisherigen Kalkulationen (2009 bis
2010) der getrennten Gebührenkalkulation nach Entsorgungsgebiet
„Süd“ (Altkreis Bördekreis) und „Nord“ (Altkreis
Ohrekreis) unterbrochen und neue für den gesamten Landkreis gültige
Kalkulationen zum einen rückwirkend für den Kalkulationszeitraum 2009 (Vorlage
394/Abf/2009) sowie für den Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 erstellt. Bereits mit der Fortschreibung der „Konzeption
für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im
Landkreis Börde“ (Vorlage 390/Abf/2009) wird rückwirkend zum 01.01.2009
die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Landkreis Börde als eine
einheitliche Einrichtung neu definiert. Die Betreibung der öffentlichen Abfallentsorgung in
zwei von einander getrennten Einrichtungen wird aufgehoben. Mit der „Satzung des Landkreises Börde über die
Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung (Vorlage 391/Abf/2099) wird
darauf aufbauend eine einheitliche rechtliche Grundlage für die öffentliche
Abfallentsorgung im Landkreis geschaffen. Nach
den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde
für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom
13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die
Abfallgebührenkalkulation. Die
durch den Betriebsauschuss beschlossene Kalkulation wird Anlage und Bestandteil
der Vorlage 396/Abf/2009 (Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von
Abfallgebühren – Abfallgebührensatzung), über die der Kreistag
entscheidet. Ergänzende
Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung. Als
Anlage ist beigefügt: Anlage: Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die
Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“
im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis
Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012 (Entwurf, Stand 04.11.2009) |
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