Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 394/Abf/2009  

 
 
Betreff: Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde - Abfallgebührenkalkulation 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Entscheidung
10.11.2009 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen  (394/2009/Abf)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („ Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) rückwirkend für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf Grund der Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 29.07.2009 (Az.: 305.6.3-10532/LK-Börde, 305.6.2-10532/LK-Börde-01/09, 305.6.2-10532/LK-Börde-02/09) werden die bisherigen Kalkulationen (2009 bis 2010) der getrennten Gebührenkalkulation nach Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis) und „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) unterbrochen und neue für den gesamten Landkreis gültige Kalkulationen zum einen rückwirkend für den Kalkulationszeitraum 2009 sowie für den Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 (Vorlage 395/Abf/2009) erstellt.

 

Bereits mit der Fortschreibung der „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ (Vorlage 390/Abf/2009) wird rückwirkend zum 01.01.2009 die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Landkreis Börde als eine einheitliche Einrichtung neu definiert.

 

Die Betreibung der öffentlichen Abfallentsorgung in zwei von einander getrennten Einrichtungen wird aufgehoben.

 

Mit der „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung (Vorlage 391/Abf/2099) wird darauf aufbauend eine einheitliche rechtliche Grundlage für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis geschaffen.

 

Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation.

 

Die durch den Betriebsauschuss beschlossene Kalkulation wird Anlage und Bestandteil der Vorlage 396/Abf/2009 (Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren – Abfallgebührensatzung), über die der Kreistag entscheidet.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

Als Anlage ist beigefügt:

 

Anlage:           Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) rückwirkend für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 (Entwurf, Stand 04.11.2009)