Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 389/38/2009  

 
 
Betreff: Brandschutzabschnitte ab 01.01.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:R. Lütge
R. Läbisch
Herzig
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
28.10.2009 
25. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (389/38/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
25.11.2009 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (389/38/2009)
Anlagen:
Anlage 389 Brandschutzabschnitte

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 3 des Brandschutz- und Hilfsleistungsgesetzes (BrSchG) des Landes Sachsen-Anhalt obliegen den Landkreisen die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Die Landkreise nehmen aber auch die Rechtsaufsicht über die Gemeinden wahr, in dem sie die Gemeinden bei der Durchführung der Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung beraten und unterstützen. Weiterhin sind die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wirken der Kreisbrandmeister und die Abschnittsleiter mit.

 

Im Zusammenhang mit der Bildung neuer Gemeindestrukturen verändern sich auch die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im gemeindlichen Brandschutz. So wird zukünftig die Verbandsgemeinde anstelle der Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des Brandschutzes im eigenen Wirkungskreis erfüllen. Auch bei den Einheitsgemeinden mit Ortschaftsverfassung werden die Aufgaben des Brandschutzes im eigenen Wirkungskreis durch die Einheitsgemeinde wahrgenommen. Infolge dieser Entwicklungen wird zukünftig ein Teil der Aufgaben der Abschnittsleiter bereits von den Gemeindewehrleitern erfüllt werden.

Demgemäß ist der Landkreis einer Empfehlung des Landes gefolgt, die eine Brandschutzabschnittsbildung aus drei bis fünf Einheits- bzw. Verbandsgemeinden zukünftig vorsieht.

Statt bisher in 12 soll der Landkreis dann in vier Brandschutzabschnitte gegliedert sein.

 

Es ist angestrebt, die Funktionen der Abschnittsleiter bis zum 01.01.2010 zu übertragen. Stellvertretende Abschnittsleiter werden nicht mehr berufen.

Auf der Kreiswehrleiterberatung am 24.10.2009 werden sich geeignete und befähigte Bewerber für diese Funktion den Wehrleitern vorstellen.

Die Abschnittsleiter sind gemäß § 16 Abs. 3 BrSchG für die Dauer von sechs Jahren vom Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

 

Anlagen:

Anlage:

 

Karte Brandschutzabschnitte ab 01.01.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 389 Brandschutzabschnitte (946 KB)