Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Fünften Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 07.07.2004 ist der
Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe
von 15.000 Euro. Anliegend sind die getroffenen
Entscheidungen für die Zeit vom 01.10.2004 – 31.12.2004 zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben mit den entsprechenden Deckungsquellen dargestellt. Es handelt sich hierbei um Anträge,
denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: Bewilligung über- und außerplanmäßiger
Ausgaben im IV. Quartal 2004 ( Anlagen liegen in Papierform vor ) |
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