Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2008 des Landkreises Börde und
erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes
2008. Sachdarstellung,
Begründung: Die
Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Jahr 2008 wurde auf der Grundlage
des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in
Verbindung mit § 108 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes
Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die
Jahresrechnung 2008 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde
geprüft. Der
Vorlage werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008 mit den Anlagen, der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung
2008 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht beigefügt. Gemäß §
170 Abs. 2 GO LSA muss die Jahresrechnung den Kreistagsmitgliedern zur
Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss
und die Haushaltsrechnung. Auf Grund des erheblichen Umfanges besteht
Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser
Verpflichtung genügt wird, wenn die Jahresrechnung zur Einsichtnahme ausliegt
und darauf hingewiesen wird. Die
Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises
Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der
Zeit vom 19.10.2009 bis 25.11.2009 aus. Die
Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des
Landrates ist für die nächste Kreistagssitzung am 25.11.2009 vorgesehen. Die
Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe
des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten. Um den
Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte
zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das
Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung
der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe
des Jahres dem Landrat vorgelegt. Entsprechend
der Zuständigkeit wurden 6 Teilberichte in verschiedenen Sitzungen des
Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen. Anlagen: 1.
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008 mit Anlagen 2.
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung
2008 des 3.
Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
der |
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