Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung,
Begründung: Der
Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten
für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises
Börde geregelt. Über
Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im
Zeitraum vom 01.04.2009 – 30.06.2009 wurden 160 Vorgänge durch die
unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag
von 47.587,19 € in Abgang gebracht. Die Summe
gliedert sich auf die Ämter wie in der Anlage dargestellt auf. Bei
unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne
Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt
wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit
Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die
Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so
dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Im II.
Quartal wurden 25 Anträge auf Stundung von Forderungen in Höhe von 68.280,34
€ gestellt, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen
Verhältnisse vereinbart wurden. Alle 25 Anträge wurden im Jugendamt gestellt. Bei Bedarf
liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung vor. Anlagen: Anlagen:
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