Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 353/DII/2009  

 
 
Betreff: Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Börde mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
24.06.2009 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (353/DII/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Für die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes (Rettungsdienst) als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinvorsorge und der Gefahrenabwehr ist der Landkreis Börde im eigenen Wirkungskreis verantwortlich (§ 3 RettDG LSA). Für das Gebiet des Landkreises sind die Grundzüge der Struktur des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereichsplan enthalten.

Die darin festgelegten Versorgungsziele berücksichtigen insbesondere die Hilfsfrist als planerische Größe und die Einwohnerdichte sowie beachten die Erfordernisse eines effektiven und wirtschaftlichen Rettungsdienstes.

Die Standorte der Rettungsmittel sind so zu bestimmen, dass, auch unter Berücksichtigung der Standorte benachbarter Rettungsdienstbereiche, unter gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungswagen von 12 Minuten sowie für Notärzte von 20 Minuten in 95 v. H. aller Notfälle eingehalten werden kann.

Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung wird von vielen Faktoren beeinflusst, insbesondere Witterungsbedingungen, Infrastruktur, Verkehrsaufkommen, Dispositionszeiten, Ausrückzeiten.

Gegenwärtig sind im Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde zwei Notarzt-Standorte und 11 Rettungswachenstandorte ausgewiesen.

Der IST-Rettungsmitteldienstplan mit Stand 01.01.2009 ist aus Anlage 1 ersichtlich.

Die Bedarfsbemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel als planerische Größe ist auf der Grundlage einer Bewertung der Einsatzstatistik als praktische Größe regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

 

Die Überprüfung der Bedarfsbemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel ist durch einen anerkannten Gutachter auf der Grundlage der Einsätze vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 erfolgt. Das Ergebnis des Gutachtens wurde mit Datum vom 29.04.2009 vorgelegt (Auszüge siehe Anlage 2).

Ein Gutachter wurde insbesondere deshalb mit der Überprüfung der Bedarfsbemessung beauftragt, um bei notwendigen Veränderungen die erforderliche Rechtssicherheit für die Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen zu haben sowie für mögliche Schiedsstellen- oder Gerichtsverfahren belastbares Material vorlegen zu können. Außerdem bilden die Ergebnisse der Bedarfsbemessung eine wichtige Grundlage für das Vergabeverfahren für die Erbringung von Leistungen im Rettungsdienst.

 

Seitens des Gutachtens wurden die im Landkreis Börde vorhandenen Rettungsmittelstandorte als grundsätzlich bedarfsgerecht angesehen. Zur Absicherung der Versorgungziele empfahl der

Gutachter jedoch eine Erhöhung der Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel, insbesondere RTW (Rettungstransportwagen), MZV (Mehrzweckfahrzeug).

Für die KTW (Krankentransportwagen) wurde eine Reduzierung vorgesehen.

Dieser SOLL Rettungsmitteldienstplan ist aus Anlage 3 zu entnehmen.

Zur Vermeidung möglichen Organisationsverschulden ist der Landkreis gehalten, unverzüglich die Empfehlungen umzusetzen.

Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum 01.07.2009 zu realisieren.

 

Entsprechend dem erhöhten Einsatzaufkommen, der zu bedienenden Fläche und der infrastrukturellen Veränderungen und der damit verbundenen Rückfallebenen sollen an zwei Standorten (Haldensleben und Wolmirstedt) die Mehrzweckfahrzeuge (MZF) als Rettungstransportwagen (RTW) eingesetzt werden. Zusätzlich sollen in bestimmten klar definierten Zeiträumen an vier Standorten (Hermsdorf, Völpke, Behnsdorf, Bottmersdorf) zusätzlich MZF vorgehalten werden. Ein RTW soll zusätzlich zeitlich begrenzt in Oschersleben besetzt werden.

Dafür werden zwei Krankentransportwagen gestrichen.

 

Zur Verbesserung der Disposition und zur Umsetzung der „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ ist die Ausrüstung der Rettungsmittel mit GPS vorgesehen.

Da es sich bei den erforderlichen Veränderungen zunächst um planerische Empfehlungen handelt, erfolgt nicht sofort eine 1 : 1 Umsetzung, sondern in einer Übergangsphase wird die Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen überprüft.

Gegenwärtig beläuft sich der zu erwartende zusätzliche Personalbedarf auf 18 VK. Daraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 525.000 € für 2010. Die erforderlichen Sachkosten werden mit ca. 174.000 € beziffert.

 

Die zusätzlichen Kosten sind in den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern zu veranschlagen.

Für 2009 wurden die Benutzungsentgelte bereits vereinbart.

Die Maßnahmen, die ab dem 01.07.2009 umgesetzt werden sollen, sind durch den Landkreis Börde vorzufinanzieren. Die Vorfinanzierung kann aus Kassenmitteln erfolgen.

Die Refinanzierung ist dann bei den Entgeltverhandlungen 2010 einzufordern.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - IST Rettungsmittelplan Stand 01.01.2009

 

Anlage 2 – SOLL-Rettungsmitteldienstplan