Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Sachdarstellung,
Begründung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes (Rettungsdienst) als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinvorsorge und der Gefahrenabwehr ist der Landkreis Börde im eigenen Wirkungskreis verantwortlich (§ 3 RettDG LSA). Für das Gebiet des Landkreises sind die Grundzüge der Struktur des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereichsplan enthalten. Die
darin festgelegten Versorgungsziele berücksichtigen insbesondere die Hilfsfrist
als planerische Größe und die Einwohnerdichte sowie beachten die Erfordernisse
eines effektiven und wirtschaftlichen Rettungsdienstes. Die
Standorte der Rettungsmittel sind so zu bestimmen, dass, auch unter
Berücksichtigung der Standorte benachbarter Rettungsdienstbereiche, unter
gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungswagen von 12 Minuten sowie
für Notärzte von 20 Minuten in 95 v. H. aller Notfälle eingehalten werden kann. Die
Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der
Bevölkerung wird von vielen Faktoren beeinflusst, insbesondere
Witterungsbedingungen, Infrastruktur, Verkehrsaufkommen, Dispositionszeiten,
Ausrückzeiten. Gegenwärtig
sind im Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde zwei Notarzt-Standorte
und 11 Rettungswachenstandorte ausgewiesen. Der
IST-Rettungsmitteldienstplan mit Stand 01.01.2009 ist aus Anlage 1 ersichtlich. Die
Bedarfsbemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel als planerische Größe ist
auf der Grundlage einer Bewertung der Einsatzstatistik als praktische Größe
regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die
Überprüfung der Bedarfsbemessung der vorzuhaltenden Rettungsmittel ist durch
einen anerkannten Gutachter auf der Grundlage der Einsätze vom 01.01.2008 bis
zum 31.12.2008 erfolgt. Das Ergebnis des Gutachtens wurde mit Datum vom
29.04.2009 vorgelegt (Auszüge siehe Anlage 2). Ein
Gutachter wurde insbesondere deshalb mit der Überprüfung der Bedarfsbemessung
beauftragt, um bei notwendigen Veränderungen die erforderliche Rechtssicherheit
für die Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen zu haben sowie für mögliche
Schiedsstellen- oder Gerichtsverfahren belastbares Material vorlegen zu können.
Außerdem bilden die Ergebnisse der Bedarfsbemessung eine wichtige Grundlage für
das Vergabeverfahren für die Erbringung von Leistungen im Rettungsdienst. Seitens
des Gutachtens wurden die im Landkreis Börde vorhandenen
Rettungsmittelstandorte als grundsätzlich bedarfsgerecht angesehen. Zur
Absicherung der Versorgungziele empfahl der Gutachter
jedoch eine Erhöhung der Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel,
insbesondere RTW (Rettungstransportwagen), MZV (Mehrzweckfahrzeug). Für
die KTW (Krankentransportwagen) wurde eine Reduzierung vorgesehen. Dieser
SOLL Rettungsmitteldienstplan ist aus Anlage 3 zu entnehmen. Zur
Vermeidung möglichen Organisationsverschulden ist der Landkreis gehalten,
unverzüglich die Empfehlungen umzusetzen. Es
ist beabsichtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum 01.07.2009 zu realisieren. Entsprechend
dem erhöhten Einsatzaufkommen, der zu bedienenden Fläche und der
infrastrukturellen Veränderungen und der damit verbundenen Rückfallebenen
sollen an zwei Standorten (Haldensleben und Wolmirstedt) die Mehrzweckfahrzeuge
(MZF) als Rettungstransportwagen (RTW) eingesetzt werden. Zusätzlich sollen in
bestimmten klar definierten Zeiträumen an vier Standorten (Hermsdorf, Völpke,
Behnsdorf, Bottmersdorf) zusätzlich MZF vorgehalten werden. Ein RTW soll
zusätzlich zeitlich begrenzt in Oschersleben besetzt werden. Dafür
werden zwei Krankentransportwagen gestrichen. Zur
Verbesserung der Disposition und zur Umsetzung der
„Nächste-Fahrzeug-Strategie“ ist die Ausrüstung der Rettungsmittel
mit GPS vorgesehen. Da
es sich bei den erforderlichen Veränderungen zunächst um planerische
Empfehlungen handelt, erfolgt nicht sofort eine 1 : 1 Umsetzung, sondern in
einer Übergangsphase wird die Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen
überprüft. Gegenwärtig
beläuft sich der zu erwartende zusätzliche Personalbedarf auf 18 VK. Daraus
ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 525.000 € für 2010. Die
erforderlichen Sachkosten werden mit ca. 174.000 € beziffert. Die
zusätzlichen Kosten sind in den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern zu
veranschlagen. Für
2009 wurden die Benutzungsentgelte bereits vereinbart. Die
Maßnahmen, die ab dem 01.07.2009 umgesetzt werden sollen, sind durch den
Landkreis Börde vorzufinanzieren. Die Vorfinanzierung kann aus Kassenmitteln
erfolgen. Die
Refinanzierung ist dann bei den Entgeltverhandlungen 2010 einzufordern. Anlagen: Anlage 1
- IST Rettungsmittelplan Stand 01.01.2009 Anlage 2
– SOLL-Rettungsmitteldienstplan |
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