Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 352/DII/2009  

 
 
Betreff: Vergabeverfahren für die Erbringung von Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
24.06.2009 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (352/DII/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Begleitung des Vergabeverfahrens für die Erbringung von Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes durch die FORPLAN GmbH zu.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Landkreis Börde besitzen die DRK Rettungsdienst Börde gGmbH, die DRK Oschersleben Service gGmbH und die Krankentransport und Rettungsdienst Ackermann GmbH bis zum 31.12.2010 eine Genehmigung zur Erbringung von „Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes“ (Rettungsdienst).

Deshalb ist es erforderlich, das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Teilnahme am Rettungsdienst im III. Quartal des Jahres 2009 zu beginnen.

Im § 11 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21.03.2006 ist geregelt, dass bei der Erteilung der Genehmigung zur Teilnahme am Rettungsdienst die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entsprechend angewandt werden können.

Zwischenzeitlich hat aber der BGH mit Beschluss vom 01.12.2008 festgestellt, dass bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes künftig Vergaberecht zu beachten ist.

Im Einzelnen führte der BGH aus, dass es sich bei der Übertragung von Rettungsdienstleistungen auf Dritte um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB handele. Die abweichende landesrechtliche Regelung im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt unterliegt der vorrangigen Geltung des GWB.

Demnach ist der Landkreis Börde verpflichtet, bei der Übertragung von Rettungsdienstleistungen an private Hilfsorganisationen oder andere Unternehmen das Vergaberecht anzuwenden.

 

Für das Vergabeverfahren sind ein Leistungsverzeichnis festzulegen, ein Kriterienkatalog zur Auswahl der Bewerber zu entwickeln, die eingehenden Angebote gemäß dem Leistungsverzeichnis zu bewerten und eine Vergabeentscheidung zu treffen.

 

Der Landkreis Börde verfügte bisher über keine Erfahrungen im Vergabeverfahren für Rettungsdienstleistungen. Aufgrund des Leistungsumfanges kann eine europaweite               Ausschreibung erforderlich sein.

Da sich das Vergaberecht zu einer komplizierten Rechtsmaterie entwickelt hat und mögliche Haftungsrisiken durch Fehler im Vergabeverfahren vermieden werden sollen, erscheint eine externe Begleitung im Vergabeverfahren sinnvoll.

Für diese Begleitung sind Angebote bei der Wibera, der Dr. Schmiedel FORPLAN GmbH und der FORPLAN GmbH abgefordert worden.

Seitens der Wibera und der Dr. Schmiedel FORPLAN GmbH wurden keine Angebote abgegeben. Das Angebot der FORPLAN GmbH beinhaltet einen Nettopreis von 8250,00 € zzgl. Reisekosten und MwSt, so dass von einem Kostenumfang von ca. 15.500,00 € auszugehen ist.

Bisher sind für diese Leistung keine Haushaltsmittel vorgesehen. Allerdings könnten Mittel aus der Haushaltsstelle 16.000 41 41 0 zur Verfügung gestellt werden. Noch fehlende Mittel wären dann in der Haushaltsplanung 2010 zu berücksichtigen.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Rettungsdienstgesetz

Auszug GWB