Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreisausschuss stimmt der Begleitung des Vergabeverfahrens für die Erbringung
von Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes
durch die FORPLAN GmbH zu. Sachdarstellung,
Begründung: Im
Landkreis Börde besitzen die DRK Rettungsdienst Börde gGmbH, die DRK
Oschersleben Service gGmbH und die Krankentransport und Rettungsdienst
Ackermann GmbH bis zum 31.12.2010 eine Genehmigung zur Erbringung von
„Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes“
(Rettungsdienst). Deshalb
ist es erforderlich, das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Teilnahme
am Rettungsdienst im III. Quartal des Jahres 2009 zu beginnen. Im § 11 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21.03.2006 ist geregelt, dass bei der Erteilung der Genehmigung zur Teilnahme am Rettungsdienst die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entsprechend angewandt werden können. Zwischenzeitlich
hat aber der BGH mit Beschluss vom 01.12.2008 festgestellt, dass bei der
Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes künftig Vergaberecht zu beachten
ist. Im
Einzelnen führte der BGH aus, dass es sich bei der Übertragung von
Rettungsdienstleistungen auf Dritte um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB handele. Die abweichende landesrechtliche Regelung
im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt unterliegt der vorrangigen
Geltung des GWB. Demnach
ist der Landkreis Börde verpflichtet, bei der Übertragung von
Rettungsdienstleistungen an private Hilfsorganisationen oder andere Unternehmen
das Vergaberecht anzuwenden. Für
das Vergabeverfahren sind ein Leistungsverzeichnis festzulegen, ein
Kriterienkatalog zur Auswahl der Bewerber zu entwickeln, die eingehenden
Angebote gemäß dem Leistungsverzeichnis zu bewerten und eine
Vergabeentscheidung zu treffen. Der
Landkreis Börde verfügte bisher über keine Erfahrungen im Vergabeverfahren für
Rettungsdienstleistungen. Aufgrund des Leistungsumfanges kann eine
europaweite Ausschreibung
erforderlich sein. Da
sich das Vergaberecht zu einer komplizierten Rechtsmaterie entwickelt hat und
mögliche Haftungsrisiken durch Fehler im Vergabeverfahren vermieden werden
sollen, erscheint eine externe Begleitung im Vergabeverfahren sinnvoll. Für
diese Begleitung sind Angebote bei der Wibera, der Dr. Schmiedel FORPLAN GmbH
und der FORPLAN GmbH abgefordert worden. Seitens
der Wibera und der Dr. Schmiedel FORPLAN GmbH wurden keine Angebote abgegeben.
Das Angebot der FORPLAN GmbH beinhaltet einen Nettopreis von 8250,00 €
zzgl. Reisekosten und MwSt, so dass von einem Kostenumfang von ca. 15.500,00
€ auszugehen ist. Bisher
sind für diese Leistung keine Haushaltsmittel vorgesehen. Allerdings könnten
Mittel aus der Haushaltsstelle 16.000 41 41 0 zur Verfügung gestellt werden.
Noch fehlende Mittel wären dann in der Haushaltsplanung 2010 zu
berücksichtigen. Anlagen: Rettungsdienstgesetz Auszug
GWB |
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