Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat mit Beschluss – Nr.
20 /203 / 2001 vom 18.04.2001 die Zuständigkeiten für die Stundung,
Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis
geregelt. Über Entscheidungen des Landrates wird
der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im Zeitraum vom 01.10.2004 bis zum
31.12.2004 wurden 582 Forderungen durch die befristete bzw. unbefristete
Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 160.698,79
EUR in Abgang gebracht. Die Summe gliedert sich auf die Ämter
wie in der Anlage dargestellt auf: Bei unbefristeten Niederschlagungen
ist eine Beibringung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B.
Gesamtvollstreckungen mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben
sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des
Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Schuldners unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen oder die Verjährung nach
dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so dass eine
Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei den befristet niedergeschlagenen
Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die
auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg
waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen abgelegt,
die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden. Gleichzeitig sind bei
den gemeldeten befristeten Niederschlagungen Weiterbefristungen dabei, da der
Zeitraum zur Überprüfung abgelaufen war und keine anderen wirtschaftlichen
Verhältnisse durch die Vollstreckung festgestellt wurden. Es erfolgt dann noch
einmal eine Überprüfung. Im IV. Quartal wurden 8 Anträge auf
Stundung von Forderungen in Höhe von 5.207,78 EUR gestellt ( siehe Anlage ),
die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart
wurden. Bei Bedarf liegen die Anträge im
Einzelnen zur Einsichtnahme in der Kämmerei vor. Folgende
Korrektur wurde vorgenommen: In der Informationsvorlage Nr. 20/595/2004 zum I. Quartal 2004 wurden im Straßenverkehrsamt 6 Vorgänge unbefristet niedergeschlagen gemeldet, diese wurden jedoch befristet niedergeschlagen. Zahlenmäßig wurden diese Vorgänge im IV. Quartal gemeldet. Anlagen: Anlage zur Informationsvorlage
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis
im IV. Quartal 2004 Amt Anzahl der
Vorgänge Betrag
in Euro Unbefristete Niederschlagungen Gesundheitsamt 1 28,12 Straßenverkehrsamt 31 1.918,30 Sozialamt 9 743,98 Ordnungsamt 25 1.884,21 ABKR 18 6.208,09 Bauordnungsamt 10 3.489,46 Veterinäramt 14 4.248,51 Schul- u. Kulturamt 9 487,54 Kleinstbeträge 19 170,13 Umwandlung Befristung in Unbefristung 19 1.113,16 Summe 155 20.291,50 Befristete NiederschlagungenStraßenverkehrsamt 242 15.297,04 Jugendamt 70 24.836,27 Gesundheitsamt 2 50,68 Bauordnungsamt 7 10.800,89 ABKR 27 7.950,14 Ordnungsamt 9 634,12 Sozialamt 54 47.369,96 Umweltamt 6 32.720,68 Veterinäramt 6 472,11 Schul- u. Kulturamt 4 275,40 Summe 427 140.407,29 Stundung von AnsprüchenJugendamt 8 5.207,78 Summe
8 5.207,78 Korrektur zum I. Quartal 2004 alt korrigiertStraßenverkehrsamt Vorgänge unbefristet 188 182 Summe
14.878,24 14.454,25 |
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