Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 337/III/2009  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe in der HHst. 06500-94000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel
Hoeft
Bäker
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
27.05.2009 
20. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (337/III/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 06500.94000 – Verwaltungsgebäude, Farsleber Str. 19 in Wolmirstedt, Abriss des Schornsteins – in Höhe von 22.000 Euro zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Laut Gutachten der Dresdner Schornstein- und Feuerfestbau GmbH vom 21.11.2008 wurde zwingend ein Komplettabbruch des Schornsteins in der Farsleber Str. 19 in Wolmirstedt empfohlen. Der Schornstein befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Durch die Schäden im Mündungsbereich (Krümmung, Fugenbrüche, lockere Steine ohne Verbund, gerissene Gussplatten) besteht eine Gefährdung von Sachen (Autos) und Personen durch abstürzende Bauwerksteile (Steine, Fugenmaterial, Gussteile) im Gefahrenbereich. Der Bereich ist bis zur Mängelbeseitigung abgesperrt. Ein teilweiser Notabbruch ist bei der geringen Größe des Bauwerks wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Eine erste Kostenschätzung im Dezember 2008 ergab voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 14.900 Euro. Diese Schätzung bildete die Grundlage für den Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe vom 23.01.2009. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach formeller, inhaltlicher und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass ein Fehlbedarf gegenüber der Kostenschätzung in Höhe von ca. 7.100,00 Euro besteht. Dieser Fehlbedarf begründet sich hauptsächlich in den besonderen Sicherungsmaßnahmen der Baustelle sowie die extra durchzuführende Analyse des Abbruchmaterials (enthaltene Schadstoffe) und dessen Sonderentsorgung. Die Entsorgungskosten sind abhängig von der Klassifizierung des Abbruchmaterials und können derzeitig noch nicht beziffert werden. Die Gesamtkosten betragen nunmehr voraussichtlich 22.000 Euro.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe ist aus den vorgenannten Gründen unabweisbar. Für die Deckung stehen Mittel aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung.