Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 06500.94000 – Verwaltungsgebäude, Farsleber Str. 19 in Wolmirstedt, Abriss des Schornsteins – in Höhe von 22.000 Euro zu. Sachdarstellung,
Begründung: Der Kreisausschuss
ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig
für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben,
deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht
übersteigt. Laut Gutachten der Dresdner Schornstein- und Feuerfestbau GmbH vom 21.11.2008 wurde zwingend ein Komplettabbruch des Schornsteins in der Farsleber Str. 19 in Wolmirstedt empfohlen. Der Schornstein befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Durch die Schäden im Mündungsbereich (Krümmung, Fugenbrüche, lockere Steine ohne Verbund, gerissene Gussplatten) besteht eine Gefährdung von Sachen (Autos) und Personen durch abstürzende Bauwerksteile (Steine, Fugenmaterial, Gussteile) im Gefahrenbereich. Der Bereich ist bis zur Mängelbeseitigung abgesperrt. Ein teilweiser Notabbruch ist bei der geringen Größe des Bauwerks wirtschaftlich nicht sinnvoll. Eine erste Kostenschätzung im Dezember 2008 ergab
voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 14.900 Euro. Diese Schätzung bildete
die Grundlage für den Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe vom
23.01.2009. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden mehrere Firmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Nach formeller, inhaltlicher und wirtschaftlicher
Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass ein Fehlbedarf gegenüber der
Kostenschätzung in Höhe von ca. 7.100,00 Euro besteht. Dieser Fehlbedarf
begründet sich hauptsächlich in den besonderen Sicherungsmaßnahmen der
Baustelle sowie die extra durchzuführende Analyse des Abbruchmaterials
(enthaltene Schadstoffe) und dessen Sonderentsorgung. Die Entsorgungskosten
sind abhängig von der Klassifizierung des Abbruchmaterials und können derzeitig
noch nicht beziffert werden. Die Gesamtkosten betragen nunmehr voraussichtlich
22.000 Euro. Die
außerplanmäßige Ausgabe ist aus den vorgenannten Gründen unabweisbar. Für die
Deckung stehen Mittel aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||