Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die Satzung übr die Benutzungsentgelte für den
Rettungsdienst im Landkreis Börde. Sachdarstellung,
Begründung: Die Erhebung von Benutzungsentgelten für rettungsdienstliche
Leistungen regelt der § 12 des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG
LSA) vom 21.März 2006 i. V. m. der Rettungsdienstverordnung vom 28.11.1994. Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes (Landkreis)
und die Leistungserbringer haben für ihren jeweiligen Bereich unter
Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre
betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes zu emitteln. Auf der Grundlage dieser Kostenermittlung vereinbaren der
Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Leistungserbringer
gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung
Benutzungsentgelte. Der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes bestimmt dann
Benutzungsentgelte in der zwischen den Verfahrensbeteiligten vereinbarten Höhe
oder durch eine Schiedsstelle festgesetzte Höhe durch Satzung gegenüber allen
Nutzern des Rettungsdienstes. Dazu fand am 06.11.2008 die Verhandlung zur Vereinbarung von
Benutzungsentgelten für Leistungen des Rettungsdienstes 2009 im Landkreis Börde
statt. Thematisiert wurden ausführliche Analysen zur
gesetzeskonformen rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis
und einer damit einhergehenden Vorhaltungserweiterung. Ab dem 01.01.2009 wird in der Gemeinde
„Sülzetal“ ein Rettungstransportwagen täglich 24 Stunden besetzt.
Bis zum 31.12.2008 wurde dieses Rettungsmittel täglich nur in der Zeit von
06:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorgehalten. Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes steht ein
Krankentransportwagen montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 20.00 Uhr im
Landkreis Börde zur Verfügung. Im Vorjahr war die Vorhaltung an diesen Tagen
bis 17:00 Uhr begrenzt. Die insbesondere mit der Vorhaltungserweiterung einhergehende
Kostensteigerung für das Jahr 2009 überstieg die Verhandlungsbasis der
Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang war die
Zustimmung der Vorstände der Kostenträger für eine endgültige Entscheidung
erforderlich. Damit konnte die angestrebte, fristgerechte Einigung zu den
Benutzungsentgelten für das Jahr 2009 und der Vertragsabschluß zum Jahresbeginn
2009 nicht erreicht werden. Mit Schreiben vom 29.01.2009 erkannten die Krankenkassen die
Plankosten für das Jahr 2009 einschließlich des Mehraufwandes für die
Vorhaltungserweiterung an. Gegenwärtig läuft das Unterschriftsverfahren zwischen den
Vertragsparteien zur Inkraftsetzung der Vereinbarung gemäß § 12 Abs. 2 RettDG
LSA. In den Kalkulationszeiträumen werden Planüberdeckungen bzw.
-unterdeckungen berücksichtigt, so dass planerisch zum Ende des folgenden
Kalkulationszeitraumes ein Deckungsbetrag gegen Null angestrebt wird. Bei der
Kalkulation der Entgelte für das Jahr 2009 wurde die entsprechende
Planunterdeckung 2008 zuzüglich der Kosten für die Vorhaltungserweiterung
berücksichtigt. Da die Erhebung der Benutzungsentgelte gegenüber allen
Nutzern des Rettungsdienstes auf der Grundlage einer Satzung erforderlich ist,
hat der Kreistag die Höhe der Benutzungsentgelte gemäß der in der Anlage
befindlichen Satzung zu bestimmen. Zur näheren Erläuterung werden als Anlagen beigefügt: -
Satzung
über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde -
Planung
2009 in Form des Kosten- und Leistungsnachweises incl. Entgeltkalkulation 2009 Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: - Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst
im Landkreis Börde - Planung 2009 in Form des Kosten- und Leistungsnachweises
incl. Entgeltkalkulation 2009
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||