Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreisausschuss nimmt die
Eilentscheidung des Landrates vom 17.12.2004 gemäß § 52 Abs. 4 LKO LSA zur
Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß dem Haushaltsplan 2004 stehen bezüglich der
Haushaltsstellen 46400/67200 insgesamt 757.600,00 EUR (Haushaltsansatz) und
46400/67800 insgesamt 253.900,00 EUR (Haushaltsansatz) zur Verfügung. Auf Grund der erhöhten Anzahl von Anträgen auf Ermäßigung
und Erlass von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen kommt es zu einer
Mehrausgabe bei den Haushaltsstellen 46400/67200 in Höhe von 19.020,71 EUR und
46400/67800 in Höhe von 27.856,16 EUR. Durch eine verspätete und
abweichende Rechnungsstellung der freien Träger und Gemeinden ergibt sich ein
zusätzlicher Gesamtbedarf in Höhe von
46.876,87 EUR. Die Anzahl der Antragsteller, sowie der Bedarfswechsel
zwischen ganztägiger Betreuung und Teilzeitbetreuung, waren nicht vorhersehbar. Der Landkreis ist rechtlich verpflichtet, den Gemeinden und
freien Trägern die angemeldeten Beträge zur erstatten. Diesbezüglich erfolgte die Eilentscheidung des Landrates
gemäß § 52 Abs. 4 LKO LSA (siehe Anlagen). Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
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