Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die als Anlage
beigefügte Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis vom 07.09.2004 zum
Änderungsentwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt. Sachdarstellung, Begründung: Öffentliche
Anhörung zum Änderungsentwurf des Landesentwicklungsplanes des Landes
Sachsen-Anhalt Hier: Stellungnahme
des Landkreises Ohrekreis Die
Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt hat am 13.April 2004 den o.g.
Änderungsentwurf des Landesentwicklungsplanes zur öffentlichen Anhörung
freigegeben. Gemäß § 5
Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 12 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.
LSA 1998 S. 255) bat das zuständige Ministerium für Bau und Verkehr mit
Schreiben vom 06.05.2004 den Landkreis als Beteiligter nach Landesplanungsgesetz
um Anregungen und Bedenken zum o.g. Entwurf bis zum 30.09.2004. Der Entwurf
zur Änderung der Nummer 3 des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des
Landes Sachsen-Anhalt vom 23.08.1999 umfasst folgende Ziele und Grundsätze der
Raumordnung: Punkt
3.1.2. LEP Ordnungsräume Punkt
3.1.4. LEP Überregionale Achsen als großräumige bedeutsame Verkehrsachsen Punkt
3.3.1. LEP Vorranggebiete für Natur und Landschaft Punkt
3.6. LEP Eignungsgebiete Punkt 3.7. LEP Straßennetz Ein
mündlicher Bericht des Baudezernenten Herrn Bredthauer zur o.g. Änderung des
Landesentwicklungsplanes erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und
Wirtschaftsausschusses am 24.05.2004. Das Amt für
Regionalplanung und Bauordnung hat unter Beteiligung der Fachämter des Hauses
die in der Anlage enthaltene Stellungnahme vom 07.09.2004 zu den o.g.
Änderungen erarbeitet und fristgerecht zum 30.09.2004 vorbehaltlich der
Bestätigung durch den Kreistag (gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 18 Landkreisordnung Land
Sachsen-Anhalt) abgegeben. Anlagen: Landkreis Ohrekreis Der Landrat
Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Aktenzeichen
Datum
Beteiligung bei der Änderung des Landesentwicklungsplanes nach § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 12 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Ohrekreis gibt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der o.g. Änderung des Landesentwicklungsplanes und vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kreistag folgende Hinweise, Anregungen und Bedenken. Regionalplanung Aus der Sicht des Landkreises als untere Landesplanungsbehörde ergeht gemäß § 16 Abs. 3 Landesplanungsgesetz LSA zu o.g. im Entwurf kursiv dargestellten Änderungen folgende Stellungnahme. Zu Punkt
3.1.2. LEP Ordnungsräume Z Die angestrebte strukturräumliche Untergliederung zwischen Verdichtungsraum und ländlichem Raum entspricht der Forderung meiner Stellungnahme vom 08.10.1998 im Rahmen des damaligen Aufstellungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan, da die raumordnerische Erweiterung durch die Schaffung von “Verdichtungs- und Ordnungsräumen“ tendenziell zur Stärkung der regionalen Verflechtungen in der Region Magdeburg beiträgt, weil struktur- und leistungsstarke Räume wie Haldensleben im Einzugsbereich des Oberzentrums nicht dem ländlichen Raum zugeordnet werden können. Die angestrebte nachhaltige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur soll auf eine ausgeglichene Raumstruktur hinwirken und sich an den absehbaren Tendenzen der rückläufigen Bevölkerungszahlen, des entsprechenden Wohnungsbedarfs sowie der Auslastung vorhandener Infrastrukturen orientieren. Die kartographische Darstellung des Ordnungsraumes bedarf in zwei Bereichen des Landkreises Ohrekreis nochmals der Überprüfung. 1.Die als Ordnungsgebiet ausgewiesene
Fläche nordöstlich der Stadt
Haldensleben wegen Überlagerung mit der unter Punkt 3.3.4. LEP enthaltenen
Zielfestlegung der Colbitz-Letzlinger Heide als Vorranggebiet für Wassergewinnung. 2.Die Ausweisung des Ordnungsraumes östlich der Gemeinde Colbitz befindet sich im geplanten Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide und ist gemäß Punkt 3.5.3. LEP als Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem ausgewiesen.
Z Als weitere bedeutsame Ordnungskategorie sind die Entwicklungsachsen von Verkehrs- und technischen Infrastrukturen zu benennen, da die Lage der Region Magdeburg zwischen den europäischen Metropolregionen aber auch in seiner Funktion als politisches und institutionelles Zentrum des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Bedeutung raumordnerisch hervorgehoben werden muss. Strukturelle Entwicklungsimpulse für die Region gehen neben dem Oberzentrum Wolfsburg auch vom Mittellandkanal aus. Insbesondere seit Fertigstellung des Wasserstraßenkreuzes ist diese Wasserstraße ebenfalls eine überregionale Verkehrsachse von Landesbedeutung, die Sachsen-Anhalt u.a. mit dem Ruhrgebiet als größten deutschen Ballungsraum verbindet. Die Anbindung des Verdichtungsraumes an die außerhalb Sachsen-Anhalts liegenden wirtschaftlichen Schwerpunkte ist mit Aufnahme des Mittellandkanals als Verkehrsachse von Landesbedeutung weiter zu fördern. Zu Punkt 3.4.1. LEP Vorrangstandorte für landesbedeutsame
großflächige Industrieanlagen Hier: Wegfall Nr. 08 Mahlwinkel Aus der Sicht der unteren Landesplanungsbehörde bestehen keine Bedenken gegen den Wegfall des o.g. Vorrangstandortes Nr. 08 Mahlwinkel, da hier Planungen zur Schaffung eines Eignungsgebietes für Windenergie vorliegen, die zur Umnutzung des Konversionsstandortes beitragen. Zu Punkt 3.6. LEP Eignungsgebiete Zu Punkt 3.6.1. LEP Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie Z Die Aufnahme der raumordnerischen Kategorie “Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie“ im Landesentwicklungsplan wird unterstützt, da diese Zielfestlegung die landesplanerische Konzentrationsentscheidungen im nachfolgenden Regionalen Entwicklungsplan untermauern. Z Die Zielfestlegung von Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie und die nachfolgende Auflistung der Wirkung von Windenergieanlagen auf bestimmte Schutzgüter wird für die Vollständigkeit der sachgerechten Abwägung im Rahmen der Regionalen Entwicklungspläne und besonders für die Vergleichbarkeit der Ausschlusskriterien als raumordnerisches Instrument zur Steuerung der Windenergie im Land für wichtig gehalten. Die Wirkung von Windenergieanlagen insbesondere auf das Ortsbild, die Stadtsilhouette, großräumige Sichtachsen und das Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, Zugvogelkorridore, sind als Steuerungsmöglichkeiten der Landesplanung für die Festlegung von Eignungsgebieten durch den REP zu untersetzen. Z Auch die Überprüfung von vorhandenen Konversionsflächen und Industriebrachen für die Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen wird befürwortet und soll im Ohrekreis beispielsweise auf dem ehemaligen Militärflughafen Mahlwinkel entsprechende Umsetzung erfahren (Wegfall Nr. 08 Mahlwinkel unter Punkt 3.4.1. LEP). G Eine Nachnutzung von vorhandenen oder neuen Eignungsgebieten für Windenergie durch Repowering, alternativer Energiemix, Flächen für Forschungszwecke muss unter raumordnerischen Gesichtspunkten aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen und den sich anpassenden Abstandskriterien zu den jeweiligen Schutzgütern in jedem Fall neu bewertet werden. G Der Grundsatz, dass zum Rückbau der Anlagen und Renaturierung/ Rekultivierung der Fläche Maßnahmen festgelegt werden sollen, steht im Widerspruch zum obigen Grundsatz und sollte der kommunalen Planungshoheit und deren Regelung mittels Bauleitplanung vorbehalten sein. Zu Punkt 3.7.3. LEP Straßennetz Zu Punkt 3.7.3.2., Nr, 02, Buchstabe a) Z Die zusätzliche Aufnahme der B 71n als verkehrstechnisch zwingend notwendiger Autobahnzubringer von Haldensleben bis zur Autobahn A 14 in den Landesentwicklungsplan wird als jahrelange Forderung des Landkreises ausdrücklich begrüßt. In der zeichnerischen Darstellung im Anhang fehlt die B 71n mit der Bemerkung, dass die Trassenführung der näheren Abstimmung bedarf. Naturschutz Z Zu Punkt 3.3.1. LEP Vorranggebiet für Natur und Landschaft Die naturschutz- und abfallrechtlichen Belange des Landkreises Ohrekreis werden gemäß den Kreistagsbeschlüssen zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis vom 26.03.2003, Beschl.-Nr.: DI/377/2003 und der Zweckvereinbarung vom 19.12.2003 zur Wahrnehmung von Aufgaben des Umweltrechtes zwischen den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis durch den Landkreis Bördekreis wahrgenommen.
Hiermit bitte ich abschließend um entsprechende Berücksichtigung meiner vorgenannten Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung für die Änderung des o.g. Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt. Mit freundlichen Größen Im Auftrag Bredthauer |
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