Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2007 des Landkreises Ohrekreis und
erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes
2007. Sachdarstellung,
Begründung: Die
Jahresrechnung des Landkreises Ohrekreis für das Jahr 2007 wurde auf der
Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA)
in Verbindung mit § 108 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO
LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes
Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die
Jahresrechnung 2007 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde
geprüft. § 108
Abs. 2 der GO LSA, der für die Landkreise analog anzuwenden ist, sieht vor,
dass mit der Jahresrechnung der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die
Stellungnahme des Landrates dem Kreistag vorgelegt werden. Diese
Unterlagen werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der
Vorlage beigefügt. Gemäß §
40 Abs. 1 GemHVO ist auch die Haushaltsrechnung Bestandteil der Jahresrechnung
und muss den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen.
Sie umfasst einen vollen Ordner Abrechnungsunterlagen (EDV - Ausdruck). Es
besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser
Verpflichtung genügt wird, wenn die Haushaltsrechnung zur Einsichtnahme
ausliegt und darauf hingewiesen wird. Die
Haushaltsrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des
Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer
302 in der Zeit vom 10.11.2008 bis 10.12.2008 aus. Die
Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des
Landrates ist für die nächste Kreistagssitzung am 10.12.2008 vorgesehen. Die
Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe
des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten. Um den
Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte
zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das
Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung
der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe
des Jahres dem Landrat vorgelegt. Entsprechend
der Zuständigkeit wurden 6 Teilberichte in verschiedenen Sitzungen des
Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen. Anlagen: 1.
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 (nur in Papierform) 2.
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung
2007 des 3.
Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
der
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