Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.02.2008. Sachdarstellung,
Begründung: Am
01.10.2008 trat das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) in
Kraft. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jede natürliche und juristische Person
des Privatrechts im In- und Ausland einen Anspruch auf den Zugang zu amtlichen
Informationen u.a. gegenüber Behörden der Kommunen und Gemeindeverbände. Für die
Durchführung dieses Gesetzes können gem. § 10 Abs. 1 IZG LSA Verwaltungskosten
(Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Die Festsetzung der Gebühren erfolgte
in Anlehnung an die Verordnung über die Kosten nach dem
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) in Verbindung mit dem
§ 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). Anlagen:
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