Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 5
Abs. 6 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der
Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis
zu einer Höhe von 15.000,00 €. Anliegend
sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.07.2008 –
30.09.2008 zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit den entsprechenden
Deckungsquellen dargestellt. Es
handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und
Unabweisbarkeit zugestimmt wurde. Anlagen:
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