Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die 2. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
des Landkreises Börde für die Jahre 2009 und 2010 entsprechend Anlage 1. Sachdarstellung,
Begründung: Der
Haushaltsplanentwurf 2009 weist auf Grund der Deckung von Fehlbeträge aus
Vorjahren ein Defizit in Höhe von 1.655,0 TEUR aus. Gemäß § 65 Landkreisordnung
Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 in der zur Zeit geltenden Fassung
in Verbindung mit § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom
05.10.1993 in der zur Zeit geltenden Fassung ist ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich
entgegen den Grundsätzen nach § 90 Abs. 3 GO LSA nicht erreicht werden kann.
Der Haushaltsausgleich ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederherzustellen,
spätestens jedoch im fünften auf das letzte Finanzplanungsjahr folgenden Jahr. Der
Kreistag hat auf seiner Sitzung am 13.02.2008 die 1. Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen. Im Rahmen
der Haushaltsdurchführung 2007 und 2008 wurden die Mehreinnahmen und
Minderausgaben für die Reduzierung des Defizits aus Vorjahren eingesetzt.
Dadurch wurde bei der
Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2009 gegenüber der bisherigen
Finanzplanung ein reduzierter Fehlbetrag festgestellt. Daher ist trotz der
gegenüber dem Konsolidierungskonzept höheren Ausgaben der Haushaltsausgleich
bereits im Jahr 2010 möglich. Anlagen: Überarbeitetes
Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Börde für die Jahre 2009 und
2010
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