Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 240/DII/2008  

 
 
Betreff: Anhörung zur Vereinbarung über die Änderung von Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Wulferstedt, Landkreis Bördekreis und der Stadt Schwanebeck, Landkreis Halberstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Beteiligt:SG Kommunalaufsicht
Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
17.09.2008 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (240/DII/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.09.2008 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (240/DII/2008)
Anlagen:
240-Vereinbarung Änderung Gemeindegrenzen - A 1
240-Kaufvertrag A 2
240-Flurkarte Flächentausch aus 2004 A 3
240-Flurkarte Flächentausch aus 2008 A 4

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde stimmt der Vereinbarung über die Änderung von Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Wulferstedt, Landkreis Bördekreis und der Stadt Schwanebeck, Landkreis Halberstadt, vom 28.11.2006 und vom 25.08.2007 (Anlage 1) zu.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag des ehemaligen Landkreises Bördekreis hat mit Drucksache Nr. 271/27 vom 12.05.2004 der Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Wulferstedt, Landkreis Bördekreis und der Stadt Schwanebeck, Landkreis Halberstadt, zugestimmt.

 

Bei dieser Gebietsänderung handelte es sich um einen Flächentausch zur Herstellung einer gemeinsamen Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Wulferstedt und der Stadt Gröningen, Ortsteil Krottorf, als Mitgliedsgemeinden der zum damaligen Zeitpunkt neu zu gründenden Verwaltungsgemeinschaft Westliche Börde.

 

Im Juni 2006 stellte sich im Rahmen der diesbezüglichen Grundbuchumschreibung heraus, dass trotz des erfolgten Flächentausches dennoch keine gemeinsame Gemarkungsgrenze entstanden war. Die Begründung für diese notwendige Korrektur liegt in der Kleinteiligkeit der einbezogenen Flächen, so handelte es sich 2004 um 400 m² und 2008 um 161 m².

 

Da zur Schaffung der gemeinsamen Gemarkungsgrenze keine Tauschflächen zur Verfügung standen, kaufte nunmehr die Gemeinde Wulferstedt von der Stadt Schwanebeck eine Fläche aus der Flur 3 Flurstück 158 mit 161 m², Kaufvertrag UR-Nr. 0564/2008 vom 22.04.2008 (Anlage 2).

 

Mit diesem Flächenankauf verfügen jetzt die Gemeinde Wulferstedt und die Stadt Gröningen, Ortsteil Krottorf, über die erforderliche gemeinsame Gemarkungsgrenze, über die Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 75 Abs. 1 GO LSA verfügen müssen, Anlagen 3 und 4.

 

Eine Anhörung der Bürger nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA, die im unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen, war entbehrlich, da es sich um eine Ackerfläche ohne Bebauung handelt.

 

Durch diesen Flächenankauf verändert sich mit der Gemeindegrenze gleichzeitig die Kreisgrenze zwischen den jetzigen Landkreisen Börde und Harz. Gemäß § 11 LKO LSA sind vor der Änderung von Landkreisgrenzen die beteiligten Landkreise anzuhören.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 GO LSA i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 15 LKO LSA macht sich nunmehr die Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung der Vereinbarung über die Veränderung von Gemeindegrenzen, die gleichzeitig Landkreisgrenzen darstellen, obliegt der oberen Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Gebietsänderung infolge des Flächenankaufes hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.: Vereinbarung über die Änderung von Gemeindegrenzen

Anlage 2.: Kaufvertrag

Anlage 3.: Flurkarte nach Flächentausch im Jahre 2004

Anlage 4.: Flurkarte nach Flächenankauf im Jahre 2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 240-Vereinbarung Änderung Gemeindegrenzen - A 1 (55 KB)    
Anlage 2 2 240-Kaufvertrag A 2 (362 KB)    
Anlage 3 3 240-Flurkarte Flächentausch aus 2004 A 3 (25 KB)    
Anlage 4 4 240-Flurkarte Flächentausch aus 2008 A 4 (12 KB)