Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte „Prioritätenliste zur
Schulbauförderung“. Sachdarstellung,
Begründung: 1. Vorbemerkungen Schulträger haben die Möglichkeit, in
zwei "Runden" Fördermittel für Schulbauten beim Land Sachsen-Anhalt
zu beantragen. Die Europäische Union stellt die Finanzmittel in Höhe von 206
Mio. Euro zur Verfügung. In diesem Förderprogramm geht es um eine weitere Anhebung
des Bildungsniveaus durch Umsetzung eines in der Schule erarbeiteten und diskutierten
Schulkonzeptes. Es geht ausdrücklich nicht um die Realisierung von
Grundaufgaben des Schulträgers, wie angemessenes bzw. saniertes Schulgebäude
oder ausreichende Lehrmittel, denn diese Aufgaben gehören zu den
Pflichtaufgaben aller Schulträger. Ein Umbau muss der Umsetzung des Konzeptes
dienen. 2. Zur Richtlinie und deren
Konsequenzen Die Kurzfassung (siehe Anlage) listet
alle wesentlichen Aussagen der Richtlinie auf. Erste Entwürfe der Richtlinie
sind seit dem Herbst 2007 bekannt. Von Anfang an sind allen an der Umsetzung
Beteiligten die Schwierigkeiten bekannt: 1.
Die Europäische
Union will durch Förderung der materiellen Voraussetzungen der Schulen das
Bildungsniveau heben. Grundlage dafür sollen innovative Bildungskonzepte sein,
die in den Schulen breit diskutiert wurden und zu deren Umsetzung die geplanten
Baumaßnahmen erforderlich sind. 2.
Die
Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2009 bis 2015 hat noch nicht begonnen,
soll aber zum 01.08.2009 bereits greifen. Dies könnte zu Veränderungen in der
Schullandschaft führen. 3.
Die Gemeinden
stecken z.Z. in der Diskussion zur Gemeindegebietsreform. Vor allem in den
Verwaltungsgemeinschaften "Oebisfelde-Calvörde",
"Flechtingen" und "Obere Aller" scheint der Ausgang völlig
offen zu sein. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Schulstruktur
der Grundschulen sind in weiten Teilen des Landkreises nicht abzusehen. 4.
Es sind zwei
Antragsrunden vorgesehen, um nicht sofort alle Unterlagen zur Prüfung
"angeliefert" zu bekommen und um Schulen und Schulträger, die 2008
noch nicht prüffähige Unterlagen erarbeiten konnten, 2009 noch eine Chance zu
geben. 5.
Die Landkreise
sollen auf Grund ihrer Ortsnähe eine Prioritätenliste erarbeiten, die dem Land
als Entscheidungshilfe dient. In dieser Liste sollen alle Schulformen, also
Grund- und Sekundarschulen, aufgelistet werden. 6.
Ursprünglich
waren für beide Antragsrunden eine Prioritätenliste im Jahr 2008 vorgesehen.
Jedenfalls haben alle Landkreise die Richtlinientexte so interpretiert.
Inzwischen ist durch das Kultusministerium klargestellt worden, dass diese
Prioritätenlisten zwar weiterhin für alle Schulformen gemeinsam, aber nach
Antragsrunden im Jahr 2008 und 2009 getrennt aufgestellt werden. 7.
Da zum
Abgabetermin beim Landesverwaltungsamt am 30.09.2008 bereits die Prioritätenliste
2008 vorliegen muss, ist ein Vorlauf von mehr als einem Monat notwendig, da
Sichtungszeiten in der Verwaltung sowie Ladungsfristen für den Kultur- und
Sozialausschuss, den Kreisausschuss und den Kreistag eingeplant werden müssen.
Bis etwa 20.08.2008 mussten die notwendigen, noch nicht unbedingt vollständigen
Unterlagen in der Kreisverwaltung vorliegen. 8.
Durch das Land
(Landesverwaltungsamt) werden die umfangreichen Unterlagen ab dem 01.10.2008
geprüft. Dort (und nicht im Landkreis) werden die Schulkonzepte einer
fachlichen (pädagogischen) Prüfung unterzogen. Da das Land für den
"Bildungsteil" der Schulen die Verantwortung trägt, kann die Prüfung
auch nur dort erfolgen. Die Prüfung von Raumprogramm und Energieeffizienz
erfolgt ebenfalls dort. 9.
Für alle
Landkreise besteht nun das Problem darin, prüfbare Unterlagen nicht prüfen zu
können und/bzw. zu dürfen. Belange der Regionalplanung sind schwer mitten in der
Gemeindereform heranzuziehen. Übrig bleiben also nur die Prüfung ·
der
Schülerzahlen (bei Grundschulen im Jahr 2008 mindestens 120 Schüler) im Zeitraum
von 2008 bis 2025, ·
der Finanzkraft
der Antragsteller im Hinblick auf die zu erbringenden Eigenmittel, ·
der
regionalplanerischen Sinnhaftigkeit und ·
der Einbindung
in das regionale Schulnetz. 3. Erläuterungen zur Prioritätenliste Allen Verwaltungsgemeinschaften,
Einheitsgemeinden und Städten wurden zur Erläuterung der Schulbaurichtlinie,
insbesondere zum Antragsverfahren, Konsultationen angeboten. Diese wurden von
Verwaltungsmitarbeitern und Bürgermeistern in Anspruch genommen. In den
Konsultationen wurde erklärt, welche Unterlagen bis zum 20.08.2008 beim Landkreis
eingereicht werden müssen, um auf der Prioritätenliste berücksichtigt werden zu
können. Dies waren: ·
Schülerzahlen im Zeitraum von 2008 bis 2025, ·
Kostenschätzung
/ Nachweis Eigenmittel, ·
regionalplanerische
Einbindung und ·
Rangfolge bei
mehreren Anträgen aus einer Verwaltungseinheit. Der Verwaltung liegen nun 14 Anträge für
die Antragsrunde 2008 zur Schulbauförderung vor. Aus den Unterlagen hat die Verwaltung
unter Berücksichtigung des in Punkt 2.9. Festgestellten die Prioritätenliste
erstellt. Der Landkreis Börde und die Stadt
Oebisfelde haben für ihre Anträge jeweils Prioritäten festgelegt. Die Gemeinde
Sülzetal hat dies nicht getan. Bei der "Standortsicherheit nach
Schülerzahl" wurde bei den Grundschulen bewertet, ob die
Mindestschülerzahl für die Antragstellung und somit die langfristige
Bestandssicherheit von 120 Schülern voll erfüllt (++), gerade so erfüllt (+)
oder nicht erfüllt (-) ist. Bei der "Standortsicherheit nach
Schulnetz" wurde bewertet, ob es Alternativen zum Standort gibt. Auf
Grund des dünnen Schulnetzes im Nordteil des Landkreises bei den Sekundarschulen
bestehen für die Schulen in Erxleben und in Haldensleben keine Alternativen
(++). Bei den Grundschulen gibt es (theoretisch) andere Grundschulstandorte in
zumutbarer Entfernung. Sie sind aber ins Schulnetz nach der Maßgabe "kurze
Wege für kurze Beine" eingebettet (+). Bei der "Standortsicherheit nach
Regionalplanung" wurde das Kriterium "Zentrale Orte"
(Grundzentrum, Mittelzentrum bzw. Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums)
herangezogen. Zentrale Orte sind in diesem Zusammenhang Ort, die den
Grundbedarf abdecken (+). Bei Nichterfüllung erfolgt die Bewertung mit (-). Bei der "Standsicherheit nach
Gemeindegebietsreform" wurde der derzeitige Stand der Umsetzung bewertet.
Ist die Umsetzung bereits erfolgt bzw. gibt es bereits ausreichend große
Strukturen (++), zeichnet sich in der Diskussion ein klares Bild ab und sind
die vorhandenen Strukturen gute Ausgangsbasis dafür (+) oder erscheint die
Diskussion noch völlig offen (-). 3.1.
Sekundarschule Erxleben Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Schülerzahlen sind für den Zeitraum bis 2025 (299
Schüler) gesichert. Ziel soll in absehbarer Zeit sein, die Schule als
Ganztagsschule mit künstlerisch-musischer Ausrichtung zu führen. Standortsicherheit nach Schulnetz Die Sekundarschule hat ein recht großes Einzugsgebiet
in einem relativ dünn besiedeltem Gebiet. Da die nächsten Sekundarschulen sich
in Oebisfelde, Calvörde, Haldensleben und Eilsleben befinden, wären die Schulwege
zu einer anderen Sekundarschule unzumutbar lang. Standortsicherheit nach Regionalplanung Erxleben ist Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Da es sich um eine Schule in Trägerschaft des
Landkreises handelt, hat die Gemeindegebietsreform nur geringe Auswirkungen. 3.2.
Grundschule "Diesterweg" Wolmirstedt Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Diesterweg-Grundschule hat auf Dauer ausreichend
Schüler und erfüllt mit derzeitig 176 Schülern die Ausgangsvoraussetzung. Standortsicherheit nach Schulnetz Neben der Diesterweg-Grundschule in der Triftstraße
besteht die Gutenberg-Ganztagsgrundschule in der Samsweger Straße. Die nächsten
Grundschulen befinden sich in Colbitz, Zielitz, Barleben, Dahlenwarsleben und
Samswegen. Standortsicherheit nach Regionalplanung Wolmirstedt ist Grundzentrum mit Teilfunktion eines
Mittelzentrums. Standortsicherheit nach Gemeindereform Die vorhandene Struktur ist bereits jetzt
ausreichend groß. 3.3.
Sekundarschule Haldensleben Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Sekundarschule ist mit über 400 Schüler ein
gesicherter Standort. Standortsicherheit nach Schulnetz Durch
den Schülerrückgang und die Bildung der Evangelischen Sekundarschule wird es in
Zukunft in Haldensleben nur noch eine staatliche Sekundarschule geben. Die
Karl-Liebknecht-Sekundarschule und die Waldring-Sekundarschule werden zu einer
Sekundarschule zusammengelegt. Die nächsten Sekundarschulen befinden sich in
Calvörde, Wolmirstedt, Barleben, Niederndodeleben und Erxleben. Standortsicherheit nach Regionalplanung Haldensleben ist Mittelzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Da es sich um eine Schule in Trägerschaft des
Landkreises handelt, hat die Gemeindegebietsreform nur geringe Auswirkungen. 3.4.
Grundschule Dahlenwarsleben Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Schülerzahl ist mit über 170 Schülern auf Dauer
gesichert. Standortsicherheit nach Schulnetz Die Schule soll mit der Grundschule Gutenswegen
zusammengelegt werden. Die nächsten Grundschulen sind dann Barleben, Hermsdorf,
und Samswegen. Standortsicherheit nach Regionalplanung Dahlenwarsleben ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Dahlenwarsleben ist Ortsteil der
Einheitsgemeinde Niedere Börde. 3.5.
Grundschulen Haldensleben Standortsicherheit nach Schülerzahl Alle Grundschulen haben bis zum Jahr 2025
Schülerzahlen im völlig ausreichender Größe. Standortsicherheit nach Schulnetz Neben den drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt
besteht noch die Grundschule "St. Hildegard" in freier Trägerschaft. Standortsicherheit nach Regionalplanung Haldensleben ist Mittelzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Die Stadt Haldensleben bildet mit fast
20.000 Einwohnern bereits jetzt eine ausreichend große Einheit. 3.6.
Grundschule 2 Oebisfelde Standortsicherheit nach Schülerzahl Beide Oebisfelder Grundschulen haben ausreichend
große Schülerzahlen. Die Stadt plant Verschiebungen zwischen den Schulen. Standortsicherheit nach Schulnetz Benachbarte Grundschule im Landkreis Börde ist die
Schule in Rätzlingen. Alle anderen Nachbargrundschulen liegen in anderen
Landkreisen. Standortsicherheit nach Regionalplanung Oebisfelde ist Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Die Stadt Oebisfelde wird wahrscheinlich
mit umliegenden Gemeinden eine Einheitsgemeinde bilden. 3.7.
Grundschule Bregenstedt Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Schülerzahlen sind bis 20025 ausreichend. Standortsicherheit nach Schulnetz Bregenstedt ist eine Grundschule mit relativ großem
Einzugsgebiet mit 7 Zubringergemeinden. Standortsicherheit nach Regionalplanung Bregenstedt ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Klaren Entscheidungen sind bisher nicht
erkennbar. 3.8.
Grundschule Ummendorf Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Grundschule Ummendorf ist mit Schülern gut
ausgestattet. Standortsicherheit nach Schulnetz 7 Ortschaften schicken ihre Schüler in diese Schule.
Die benachbarten Grundschulen haben z.T. erheblich weniger Schüler. Standortsicherheit nach Regionalplanung Ummendorf ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Klare Entscheidungen sind bisher nicht
erkennbar. 3.9.
Grundschule Altenweddingen Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Grundschule wird im Jahr 2025 etwa 90 Schüler
haben, erfüllt aber z.Z. die Mindestforderung von ca. 120 Schülern nicht (102
Schüler). Standortsicherheit nach Schulnetz In der Gemeinde gibt es weitere zwei Grundschulen.
Benachbart ist die Grundschule Wanzleben, alle anderen Nachbargrundschulen
liegen außerhalb des Landkreises. Standortsicherheit nach Regionalplanung Altenweddingen ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Altenweddingen ist Ortsteil der
Einheitsgemeinde Sülzetal. 3.10.
Grundschule Zielitz Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Grundschule hat knapp ausreichend Schüler. Standortsicherheit nach Schulnetz Die benachbarten Grundschulen befinden sich in
Rogätz, Wolmirstedt, und Colbitz. 5 Ortschaften schicken ihre Schüler nach
Zielitz. Standortsicherheit nach Regionalplanung Zielitz ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Es zeichnet sich die Bildung einer
Verbandsgemeinde ab. 3.11
Grundschule Hötensleben Standortsicherheit nach Schülerzahl Mit z.Z. 103 Schülern erfüllt die Grundschule das
Mindestmaß nicht. Standortsicherheit nach Schulnetz Benachbarte Grundschulen sind Völpke (Grundzentrum),
Ausleben und Hamersleben bzw. im Landkreis Helmstedt. Standortsicherheit nach Regionalplanung Hötensleben ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Klare Entscheidungen sind bisher nicht
erkennbar. 3.12.
Grundschule Wegenstedt Standortsicherheit nach Schülerzahl Mit z.Z. 119 Schülern erfüllt die Schule die
Mindestanforderung. Standortsicherheit nach Schulnetz Die Schule wird von Schülern aus 12 Ortschaften
genutzt. Benachbarte Schulen sind Flechtingen und Rätzlingen. Standortsicherheit nach Regionalplanung Wegenstedt ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Klare Entscheidungen sind bisher nicht
erkennbar. 3.13. Grundschule
Osterweddingen Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Schule hat ausreichend Schüler, z.Z. 120 Schüler. Standortsicherheit nach Schulnetz In der Gemeinde gibt es weitere zwei Grundschulen.
Benachbart ist die Grundschule Wanzleben, alle anderen Nachbargrundschulen
liegen außerhalb des Landkreises. Standortsicherheit nach Regionalplanung Osterweddingen ist kein Grundzentrum. Standortsicherheit nach Gemeindereform Osterweddingen ist Ortsteil der
Einheitsgemeinde Sülzetal. 3.14.
Grundschule "An der Aller" Oebisfelde Standortsicherheit nach Schülerzahl Die Grundschule hat z.Z. 170 Schüler. Sie ist im
Zusammenhang mit 3.6. "Grundschule 2 Oebisfelde" zu sehen. Die Stadt
plant Verschiebungen zwischen beiden Schulen bei Schaffung geeigneter
Kapazitäten. Standortsicherheit nach Schulnetz Benachbarte Grundschule im Landkreis Börde ist die
Schule in Rätzlingen. Alle anderen Nachbargrundschulen liegen in anderen
Landkreisen. Standortsicherheit nach Regionalplanung Oebisfelde ist Grundzentrum Standortsicherheit nach Gemeindereform Die Stadt Oebisfelde wird wahrscheinlich
mit umliegenden Gemeinden eine Einheitsgemeinde bilden. 4. Weiterer Verfahrensweg Die Anträge beinhalten in ihrer
endgültigen Form neben dem elektronischen Antragsformular ·
das pädagogische
Konzept, ·
den
dazugehörigen Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule, ·
Darlegungen zur
Einbindung in die städtische Infrastruktur, ·
Erläuterungen
zur Verbesserung der Energieeffizienz, ·
einen Auszug aus
dem aktuellen Schulentwicklungsplan, ·
Angaben zu
Entfernungen zu anderen Siedlungsschwerpunkten, Wohnsiedlungen und
Arbeitsplatzschwerpunkten, ·
Angaben zu
Entfernungen zu anderen alternativen Schulstandorten bzw. bestehenden Schulen
gleichen Typs, ·
Angaben zur
individuellen Standortsituation, ·
Pläne im Maßstab
1:200 und ·
Erläuterungen
zum Raumprogramm unter Berücksichtigung des Schulkonzeptes. Die Antragsunterlagen müssen mit der
Prioritätenliste am 30.09.2008 im Landesverwaltungsamt eingereicht sein. Anlagen:
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