Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 239/III/2008  

 
 
Betreff: Prioritätenliste für die Antragsstellung zur Schulbaurichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hoeft
Schulze, H.
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
09.09.2008 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
17.09.2008 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (239/III/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.09.2008 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (239/III/2008)
Anlagen:
Prioritätenliste
Schulbaurichtlinie_Kurzfassung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte „Prioritätenliste zur Schulbauförderung“.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1. Vorbemerkungen

Schulträger haben die Möglichkeit, in zwei "Runden" Fördermittel für Schulbauten beim Land Sachsen-Anhalt zu beantragen. Die Europäische Union stellt die Finanzmittel in Höhe von 206 Mio. Euro zur Verfügung. In diesem Förderprogramm geht es um eine weitere Anhebung des Bildungsniveaus durch Umsetzung eines in der Schule erarbeiteten und diskutierten Schulkonzeptes. Es geht ausdrücklich nicht um die Realisierung von Grundaufgaben des Schulträgers, wie angemessenes bzw. saniertes Schulgebäude oder ausreichende Lehrmittel, denn diese Aufgaben gehören zu den Pflichtaufgaben aller Schulträger. Ein Umbau muss der Umsetzung des Konzeptes dienen.

 

2. Zur Richtlinie und deren Konsequenzen

Die Kurzfassung (siehe Anlage) listet alle wesentlichen Aussagen der Richtlinie auf. Erste Entwürfe der Richtlinie sind seit dem Herbst 2007 bekannt. Von Anfang an sind allen an der Umsetzung Beteiligten die Schwierigkeiten bekannt:

1.      Die Europäische Union will durch Förderung der materiellen Voraussetzungen der Schulen das Bildungsniveau heben. Grundlage dafür sollen innovative Bildungskonzepte sein, die in den Schulen breit diskutiert wurden und zu deren Umsetzung die geplanten Baumaßnahmen erforderlich sind.

2.      Die Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2009 bis 2015 hat noch nicht begonnen, soll aber zum 01.08.2009 bereits greifen. Dies könnte zu Veränderungen in der Schullandschaft führen.

3.      Die Gemeinden stecken z.Z. in der Diskussion zur Gemeindegebietsreform. Vor allem in den Verwaltungsgemeinschaften "Oebisfelde-Calvörde", "Flechtingen" und "Obere Aller" scheint der Ausgang völlig offen zu sein. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Schulstruktur der Grundschulen sind in weiten Teilen des Landkreises nicht abzusehen.

4.      Es sind zwei Antragsrunden vorgesehen, um nicht sofort alle Unterlagen zur Prüfung "angeliefert" zu bekommen und um Schulen und Schulträger, die 2008 noch nicht prüffähige Unterlagen erarbeiten konnten, 2009 noch eine Chance zu geben.

5.      Die Landkreise sollen auf Grund ihrer Ortsnähe eine Prioritätenliste erarbeiten, die dem Land als Entscheidungshilfe dient. In dieser Liste sollen alle Schulformen, also Grund- und Sekundarschulen, aufgelistet werden.

6.      Ursprünglich waren für beide Antragsrunden eine Prioritätenliste im Jahr 2008 vorgesehen. Jedenfalls haben alle Landkreise die Richtlinientexte so interpretiert. Inzwischen ist durch das Kultusministerium klargestellt worden, dass diese Prioritätenlisten zwar weiterhin für alle Schulformen gemeinsam, aber nach Antragsrunden im Jahr 2008 und 2009 getrennt aufgestellt werden.

7.      Da zum Abgabetermin beim Landesverwaltungsamt am 30.09.2008 bereits die Prioritätenliste 2008 vorliegen muss, ist ein Vorlauf von mehr als einem Monat notwendig, da Sichtungszeiten in der Verwaltung sowie Ladungsfristen für den Kultur- und Sozialausschuss, den Kreisausschuss und den Kreistag eingeplant werden müssen. Bis etwa 20.08.2008 mussten die notwendigen, noch nicht unbedingt vollständigen Unterlagen in der Kreisverwaltung vorliegen.

8.      Durch das Land (Landesverwaltungsamt) werden die umfangreichen Unterlagen ab dem 01.10.2008 geprüft. Dort (und nicht im Landkreis) werden die Schulkonzepte einer fachlichen (pädagogischen) Prüfung unterzogen. Da das Land für den "Bildungsteil" der Schulen die Verantwortung trägt, kann die Prüfung auch nur dort erfolgen. Die Prüfung von Raumprogramm und Energieeffizienz erfolgt ebenfalls dort.

9.      Für alle Landkreise besteht nun das Problem darin, prüfbare Unterlagen nicht prüfen zu können und/bzw. zu dürfen. Belange der Regionalplanung sind schwer mitten in der Gemeindereform heranzuziehen. Übrig bleiben also nur die Prüfung

·      der Schülerzahlen (bei Grundschulen im Jahr 2008 mindestens 120 Schüler) im Zeitraum von 2008 bis 2025,

·      der Finanzkraft der Antragsteller im Hinblick auf die zu erbringenden Eigenmittel,

·      der regionalplanerischen Sinnhaftigkeit und

·      der Einbindung in das regionale Schulnetz.

 

3. Erläuterungen zur Prioritätenliste

Allen Verwaltungsgemeinschaften, Einheitsgemeinden und Städten wurden zur Erläuterung der Schulbaurichtlinie, insbesondere zum Antragsverfahren, Konsultationen angeboten. Diese wurden von Verwaltungsmitarbeitern und Bürgermeistern in Anspruch genommen. In den Konsultationen wurde erklärt, welche Unterlagen bis zum 20.08.2008 beim Landkreis eingereicht werden müssen, um auf der Prioritätenliste berücksichtigt werden zu können. Dies waren:

·      Schülerzahlen  im Zeitraum von 2008 bis 2025,

·      Kostenschätzung / Nachweis Eigenmittel,

·      regionalplanerische Einbindung und

·      Rangfolge bei mehreren Anträgen aus einer Verwaltungseinheit.

Der Verwaltung liegen nun 14 Anträge für die Antragsrunde 2008 zur Schulbauförderung vor.

Aus den Unterlagen hat die Verwaltung unter Berücksichtigung des in Punkt 2.9. Festgestellten die Prioritätenliste erstellt.

Der Landkreis Börde und die Stadt Oebisfelde haben für ihre Anträge jeweils Prioritäten festgelegt. Die Gemeinde Sülzetal hat dies nicht getan.

Bei der "Standortsicherheit nach Schülerzahl" wurde bei den Grundschulen bewertet, ob die Mindestschülerzahl für die Antragstellung und somit die langfristige Bestandssicherheit von 120 Schülern voll erfüllt (++), gerade so erfüllt (+) oder nicht erfüllt (-) ist.

Bei der "Standortsicherheit nach Schulnetz" wurde bewertet, ob es Alternativen zum Standort gibt. Auf Grund des dünnen Schulnetzes im Nordteil des Landkreises bei den Sekundarschulen bestehen für die Schulen in Erxleben und in Haldensleben keine Alternativen (++). Bei den Grundschulen gibt es (theoretisch) andere Grundschulstandorte in zumutbarer Entfernung. Sie sind aber ins Schulnetz nach der Maßgabe "kurze Wege für kurze Beine" eingebettet (+).

Bei der "Standortsicherheit nach Regionalplanung" wurde das Kriterium "Zentrale Orte" (Grundzentrum, Mittelzentrum bzw. Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) herangezogen. Zentrale Orte sind in diesem Zusammenhang Ort, die den Grundbedarf abdecken (+). Bei Nichterfüllung erfolgt die Bewertung mit (-).

Bei der "Standsicherheit nach Gemeindegebietsreform" wurde der derzeitige Stand der Umsetzung bewertet. Ist die Umsetzung bereits erfolgt bzw. gibt es bereits ausreichend große Strukturen (++), zeichnet sich in der Diskussion ein klares Bild ab und sind die vorhandenen Strukturen gute Ausgangsbasis dafür (+) oder erscheint die Diskussion noch völlig offen (-).

 

3.1. Sekundarschule Erxleben

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Schülerzahlen sind für den Zeitraum bis 2025 (299 Schüler) gesichert. Ziel soll in absehbarer Zeit sein, die Schule als Ganztagsschule mit künstlerisch-musischer Ausrichtung zu führen.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Die Sekundarschule hat ein recht großes Einzugsgebiet in einem relativ dünn besiedeltem Gebiet. Da die nächsten Sekundarschulen sich in Oebisfelde, Calvörde, Haldensleben und Eilsleben befinden, wären die Schulwege zu einer anderen Sekundarschule unzumutbar lang.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Erxleben ist Grundzentrum.

 

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Da es sich um eine Schule in Trägerschaft des Landkreises handelt, hat die Gemeindegebietsreform nur geringe Auswirkungen.

 

3.2. Grundschule "Diesterweg" Wolmirstedt

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Diesterweg-Grundschule hat auf Dauer ausreichend Schüler und erfüllt mit derzeitig 176 Schülern die Ausgangsvoraussetzung.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Neben der Diesterweg-Grundschule in der Triftstraße besteht die Gutenberg-Ganztagsgrundschule in der Samsweger Straße. Die nächsten Grundschulen befinden sich in Colbitz, Zielitz, Barleben, Dahlenwarsleben und Samswegen.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Wolmirstedt ist Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Die vorhandene Struktur ist bereits jetzt ausreichend groß.

 

3.3. Sekundarschule Haldensleben

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Sekundarschule ist mit über 400 Schüler ein gesicherter Standort.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Durch den Schülerrückgang und die Bildung der Evangelischen Sekundarschule wird es in Zukunft in Haldensleben nur noch eine staatliche Sekundarschule geben. Die Karl-Liebknecht-Sekundarschule und die Waldring-Sekundarschule werden zu einer Sekundarschule zusammengelegt.

Die nächsten Sekundarschulen befinden sich in Calvörde, Wolmirstedt, Barleben, Niederndodeleben und Erxleben.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Haldensleben ist Mittelzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Da es sich um eine Schule in Trägerschaft des Landkreises handelt, hat die Gemeindegebietsreform nur geringe Auswirkungen.

 

3.4. Grundschule Dahlenwarsleben

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Schülerzahl ist mit über 170 Schülern auf Dauer gesichert.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Die Schule soll mit der Grundschule Gutenswegen zusammengelegt werden. Die nächsten Grundschulen sind dann Barleben, Hermsdorf, und Samswegen.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Dahlenwarsleben ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Dahlenwarsleben ist Ortsteil der Einheitsgemeinde Niedere Börde.

 

3.5. Grundschulen Haldensleben

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Alle Grundschulen haben bis zum Jahr 2025 Schülerzahlen im völlig ausreichender Größe.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Neben den drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt besteht noch die Grundschule "St. Hildegard" in freier Trägerschaft.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Haldensleben ist Mittelzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Die Stadt Haldensleben bildet mit fast 20.000 Einwohnern bereits jetzt eine ausreichend große Einheit.

 

3.6. Grundschule 2 Oebisfelde

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Beide Oebisfelder Grundschulen haben ausreichend große Schülerzahlen. Die Stadt plant Verschiebungen zwischen den Schulen.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Benachbarte Grundschule im Landkreis Börde ist die Schule in Rätzlingen. Alle anderen Nachbargrundschulen liegen in anderen Landkreisen.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Oebisfelde ist Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Die Stadt Oebisfelde wird wahrscheinlich mit umliegenden Gemeinden eine Einheitsgemeinde bilden.

 

3.7. Grundschule Bregenstedt

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Schülerzahlen sind bis 20025 ausreichend.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Bregenstedt ist eine Grundschule mit relativ großem Einzugsgebiet mit 7 Zubringergemeinden.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Bregenstedt ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Klaren Entscheidungen sind bisher nicht erkennbar.

 

3.8. Grundschule Ummendorf

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Grundschule Ummendorf ist mit Schülern gut ausgestattet.

Standortsicherheit nach Schulnetz

7 Ortschaften schicken ihre Schüler in diese Schule. Die benachbarten Grundschulen haben z.T. erheblich weniger Schüler.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Ummendorf ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Klare Entscheidungen sind bisher nicht erkennbar.

 

3.9. Grundschule Altenweddingen

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Grundschule wird im Jahr 2025 etwa 90 Schüler haben, erfüllt aber z.Z. die Mindestforderung von ca. 120 Schülern nicht (102 Schüler).

Standortsicherheit nach Schulnetz

In der Gemeinde gibt es weitere zwei Grundschulen. Benachbart ist die Grundschule Wanzleben, alle anderen Nachbargrundschulen liegen außerhalb des Landkreises.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Altenweddingen ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Altenweddingen ist Ortsteil der Einheitsgemeinde Sülzetal.

 

3.10. Grundschule Zielitz

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Grundschule hat knapp ausreichend Schüler.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Die benachbarten Grundschulen befinden sich in Rogätz, Wolmirstedt, und Colbitz. 5 Ortschaften schicken ihre Schüler nach Zielitz.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Zielitz ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Es zeichnet sich die Bildung einer Verbandsgemeinde ab.

 

3.11 Grundschule Hötensleben

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Mit z.Z. 103 Schülern erfüllt die Grundschule das Mindestmaß nicht.

 

 

Standortsicherheit nach Schulnetz

Benachbarte Grundschulen sind Völpke (Grundzentrum), Ausleben und Hamersleben bzw. im Landkreis Helmstedt.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Hötensleben ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Klare Entscheidungen sind bisher nicht erkennbar.

 

3.12. Grundschule Wegenstedt

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Mit z.Z. 119 Schülern erfüllt die Schule die Mindestanforderung.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Die Schule wird von Schülern aus 12 Ortschaften genutzt. Benachbarte Schulen sind Flechtingen und Rätzlingen.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Wegenstedt ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Klare Entscheidungen sind bisher nicht erkennbar.

 

3.13. Grundschule Osterweddingen

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Schule hat ausreichend Schüler, z.Z. 120 Schüler.

Standortsicherheit nach Schulnetz

In der Gemeinde gibt es weitere zwei Grundschulen. Benachbart ist die Grundschule Wanzleben, alle anderen Nachbargrundschulen liegen außerhalb des Landkreises.

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Osterweddingen ist kein Grundzentrum.

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Osterweddingen ist Ortsteil der Einheitsgemeinde Sülzetal.

 

3.14. Grundschule "An der Aller" Oebisfelde

Standortsicherheit nach Schülerzahl

Die Grundschule hat z.Z. 170 Schüler. Sie ist im Zusammenhang mit 3.6. "Grundschule 2 Oebisfelde" zu sehen. Die Stadt plant Verschiebungen zwischen beiden Schulen bei Schaffung geeigneter Kapazitäten.

Standortsicherheit nach Schulnetz

Benachbarte Grundschule im Landkreis Börde ist die Schule in Rätzlingen. Alle anderen Nachbargrundschulen liegen in anderen Landkreisen.

 

Standortsicherheit nach Regionalplanung

Oebisfelde ist Grundzentrum

Standortsicherheit nach Gemeindereform

Die Stadt Oebisfelde wird wahrscheinlich mit umliegenden Gemeinden eine Einheitsgemeinde bilden.

 

 

4. Weiterer Verfahrensweg

Die Anträge beinhalten in ihrer endgültigen Form neben dem elektronischen Antragsformular

·      das pädagogische Konzept,

·      den dazugehörigen Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule,

·      Darlegungen zur Einbindung in die städtische Infrastruktur,

·      Erläuterungen zur Verbesserung der Energieeffizienz,

·      einen Auszug aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan,

·      Angaben zu Entfernungen zu anderen Siedlungsschwerpunkten, Wohnsiedlungen und Arbeitsplatzschwerpunkten,

·      Angaben zu Entfernungen zu anderen alternativen Schulstandorten bzw. bestehenden Schulen gleichen Typs,

·      Angaben zur individuellen Standortsituation,

·      Pläne im Maßstab 1:200 und

·      Erläuterungen zum Raumprogramm unter Berücksichtigung des Schulkonzeptes.

Die Antragsunterlagen müssen mit der Prioritätenliste am 30.09.2008 im Landesverwaltungsamt eingereicht sein.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Prioritätenliste (26 KB)    
Anlage 1 2 Schulbaurichtlinie_Kurzfassung (32 KB)