Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 236/63/2008  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 Euro
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, B.
Prost
Kluge
Federführend:Bauordnungsamt Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Administrator, System   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
17.09.2008 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (236/63/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 62000.98800 in Höhe von 60.000,00 Euro für die Förderung von Altenwohnungen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses 49/06 (Bördekreis) und der Richtlinie zur Förderung von Altenwohnungen wurde der Haushaltsausgaberest gemäß Verfügung zum Kassenabschluss 2007 bis 11.01.2008 in Höhe von 211.592,29 Euro durch das Bauordnungsamt beantragt.

 

Gemäß Pflegeversicherungsgesetz war der Landkreis als Träger der Pflegeeinrichtung des DRK Oschersleben zur Komplementärfinanzierung in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten in der Pflicht.

Mit dem Sozialministerium konnte vereinbart werden, diese Mittel (10 %-Anteil) nicht an das DRK zu verauslagen, sondern auf der Grundlage einer Förderrichtlinie anderweitig zu vergeben.

Daraufhin erfolgte die Beschlussfassung im Kreistag. Die Ausgabemittel sind dem Sozialministerium in seiner Verwendung nachzuweisen. Die Nachweisführung erfolgt, wenn der 10%-Anteil komplett verausgabt wurde in Form der einzelnen Zuwendungsbescheide durch den Landkreis.

 

Mithin ist der Landkreis Börde als Rechtsnachfolger des Bördekreises in der Pflicht, die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel zu gewährleisten.

Die zweckgebundenen Mittel sind nicht in der Haushaltsplanung 2008 eingestellt worden, bedingt durch Informationsverluste der Zusammenführung der Haushalte der Altkreise zum 01.01.2008.

 

Es wurde - zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Realisierung der oben bezeichneten „Selbstverpflichtung" des Landkreises - festgestellt, dass die Mittel im Haushaltsjahr 2008 als außerplanmäßige Ausgabe wirksam werden sollten. Dies sind voraussichtlich 60.000,00 Euro. Die verbleibenden 151.600,00 Euro werden ab 2009 ordnungsgemäß in den Haushaltsplan des Landkreises eingestellt. 

 

Als Deckungsquelle wird die Erhöhung der Zuführung an den Vermögenshaushalt vorgeschlagen. Dies ist aufgrund von Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle Zinsen (91000.20500) möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen: