Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 235/40/2008  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde für die Musikschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Hoeft
Bredthauer
Federführend:Schul- und Kulturamt Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas   
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
09.09.2008 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
17.09.2008 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (235/40/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.09.2008 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (235/40/2008)
Anlagen:
Benutzungssatzung der Musikschulen BK 2008

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung des Landkreises Börde für die Musikschulen“.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die bestehenden Satzungen der Kreismusikschulen in Wolmirstedt und Oschersleben werden durch eine einheitliche Satzung des Landkreises Börde für die Musikschulen abgelöst.

 

Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Musikschüler wird somit Rechnung getragen.

 

Die Erarbeitung der Satzung wurde mit den Musikschulen abgestimmt und regelt den Status, die Aufgaben der Einrichtungen, die Aufgaben der Leiter und die der Lehrkräfte, die Unterrichtsteilnahme sowie die Bildung einer Elternvertretung.   

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:    Entwurf der „Satzung des Landkreises Börde für die Musikschulen“

Anlage 2:    Satzung der Musikschule des Landkreises Ohrekreis vom 29. Oktober 1994 in der Fassung vom 10. Dezember 2003

Anlage 3     Satzung für die Musikschule des Bördekreises vom 17. September 1997 in der Fassung vom 19. März 2003

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungssatzung der Musikschulen BK 2008 (12 KB)