Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung des
Landkreises Börde für die Musikschulen“. Sachdarstellung,
Begründung: Die
bestehenden Satzungen der Kreismusikschulen in Wolmirstedt und Oschersleben
werden durch eine einheitliche Satzung des Landkreises Börde für die
Musikschulen abgelöst. Dem
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Musikschüler wird somit Rechnung getragen.
Die
Erarbeitung der Satzung wurde mit den Musikschulen abgestimmt und regelt den
Status, die Aufgaben der Einrichtungen, die Aufgaben der Leiter und die der
Lehrkräfte, die Unterrichtsteilnahme sowie die Bildung einer Elternvertretung. Anlagen: Anlage
1: Entwurf der „Satzung des
Landkreises Börde für die Musikschulen“ Anlage 2: Satzung der Musikschule des Landkreises Ohrekreis vom 29. Oktober 1994 in der Fassung vom 10. Dezember 2003 Anlage 3 Satzung für die Musikschule des Bördekreises vom 17. September
1997 in der Fassung vom 19. März 2003
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