Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung,
Begründung: Der
Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 176/ 20/ 2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten
für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises
Börde geregelt. Über
Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im
Zeitraum vom 01.01.2008 – 30.06.2008 wurden 273 Forderungen durch die
befristete bzw. unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises,
mit einem Betrag von 59.515,81 EUR in Abgang gebracht. Die Summe
gliedert sich auf die Ämter wie in der Anlage dargestellt auf. Bei
unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne
Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt
wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit
Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die
Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so
dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei
befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung
Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden
wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner
eidesstattliche Versicherungen geleistet, die nach einem gewissen Zeitraum
wieder überprüft werden. Gleichzeitig sind bei den gemeldeten befristeten
Niederschlagungen Weiterbefristungen dabei, da der Zeitraum der Überprüfung
abgelaufen war und keine anderen wirtschaftlichen Verhältnisse durch die
Vollstreckung festgestellt wurden. Es erfolgt dann noch einmal eine
Überprüfung. Im 1.
Halbjahr wurden 20 Anträge auf Stundung von Forderungen in Höhe von 513.953,89
EUR gestellt (siehe Anlage), die auf Grund der z.Zt. vorliegenden
wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart wurden. Bei
Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung
vor. Anlagen:
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