Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte Änderung der
Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ Sachdarstellung/Begründung: Die Umladestation „Wolmirstedt“ wird seit der
Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Haldensleben und Loitsche im Altkreis
Ohrekreis durch die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH
Wolmirstedt (AEG) auf deren Betriebshof betrieben. Mit der Betreibung der Umladestation wurde die AEG im Rahmen
des Vertrages über die Entsorgung von Abfällen im Landkreis Ohrekreis
beauftragt. Die Betreibung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
durch den Landkreis erlassenen „Benutzungsordnung für die Umladestation
„Wolmirstedt“’. Die Änderung der Benutzungsordnung
beinhaltet zum Ersten eine redaktionelle Anpassung des § 7 Abs. 3 (Entgelte). Des Weiteren wurde durch die AEG die
Abfallart - Abfälle a.n.g. aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern (Abfallschlüssel 07 02
99) - in den Annahmekatalog der Umladestation „Wolmirstedt“ aufgenommen. Dadurch ist eine Anpassung der
Positivliste (Anlage 1 der Benutzungsordnung der Umladestation
„Wolmirstedt“ vom 06.12.2007) notwendig. Darüber hinaus ist auf Grund der
gestiegenen Abfallbehandlungskosten eine Neukalkulation der Entgelte für die
Umladestation erforderlich, was zu einer Anpassung der Entgeltlisten (Anlagen 3
und 4 der Benutzungsordnung) führt. Bestandteile dieser Vorlage sind: - Erste Änderung der
Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ - Benutzungsordnung in der Fassung
der Ersten Änderung vom 25.09.2008 - Anlage 1 – Positivliste - Anlage 3 – Entgeltliste
Umladestation „Wolmirstedt“ - Anlage 4 – Entgeltliste
Umladestation „Wolmirstedt“ / Kleinannahmestelle Anlagen:
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