Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte Änderung der
Benutzungs- ordnung
für die Umladestation „Wanzleben“ Sachdarstellung,
Begründung: Die Umladestation „Wanzleben“ wird seit der
Schließung der Abfallentsorgungsanlagen Siegersleben und Gunsleben im Altkreis
Bördekreis durch die Abfallentsorgung Bördekreis GmbH (AEW) auf deren
Betriebshof betrieben. Mit der Betreibung der Umladestation wurde die AEW im
Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Börde beauftragt. Die Betreibung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
durch den Landkreis erlassenen „Benutzungsordnung für die Umladestation
„Wanzleben“’. Zum ersten ist für die
Benutzungsordnung ist eine redaktionelle Anpassung zum § 5 (Öffnungszeiten)
sowie zum § 7 Abs. 3 (Entgelte) notwendig. Darüber hinaus ist auf Grund der
gestiegenen Abfallbehandlungskosten eine Neukalkulation der Entgelte für die
Umladestation erforderlich, was zu einer Anpassung der Entgeltlisten als Anlage
zur Benutzungsordnung führt. Bestandteile dieser Vorlage sind: Erste Änderung der Benutzungsordnung
für die Umladestation „Wanzleben“ Anlagen: |
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