Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der
Kreistag beschließt: 1.
Den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” für das Wirtschaftsjahr
2005, bestehend aus: a) dem
Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe von 6.226.300 € und den
Gesamtausgaben in Höhe von 6.803.600 € (Anlage 1.1.); b) dem
Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 19.000 € (Anlage
1.2.) c) der
Stellenübersicht (Anlage 1.3). 2.
Im
Wirtschaftjahr 2005 sind: a) Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, b)
Verpflichtungsermächtigungen und c)
Kassenkredite nicht
vorgesehen. 3. Die
fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung”, beginnend mit dem
Wirtschaftsjahr 2004, bestehend aus: a) dem
Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b) dem
Finanzplan (Anlage 2.2). Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 15
EigBG hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen
ist. Der
Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage
1.1.), dem Vermögensplan (Anlage 1.2.) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3.). Im
Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2005
erfasst. Die
veranschlagten wesentlichen Erträge und Aufwendungen sowie die erheblichen
Abweichungen gegenüber den Vorjahreszahlen sind kurz erläutert. Bei den
Erträgen handelt es sich um Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren,
Einnahmen aus Deponieentgelten sowie um Zinseinnahmen aus der
Rekultivierungsrückstellungsmittelverzinsung. Die Entgeltkalkulation für das
Deponieentgelt sowie die Kalkulation zur Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Einzugsgebiet des Landkreises Ohrekreis für die Jahre 2005
bis 2007 wurde bei den Planansätzen zu Grunde gelegt. Die im
Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der
Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus den Anlagenänderungen und der
Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes. Die
Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die
erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Eigenbetriebes. Zum
Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und am
30. Juni tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Neben dem
Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65 LKO LSA i.V.m. § 98 GO LSA eine
fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung
ist das laufende Geschäftsjahr. Die
Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) sowie dem
Finanzplan (Anlage 2.2). Im
Investitionsprogramm sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel
für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen
für den vorliegenden Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen,
die sich über mehrere Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor. Die
Finanzplanung stellt eine Übersicht über die Entwicklung der
Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des Eigenbetriebes sowie der
Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar. Anlagen: |
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