Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Landkreis Börde, vertreten durch den Eigenbetrieb
„Abfallentsorgung“, schließt mit Der Grüne Punkt – Duales
System Deutschland GmbH
und
ab. Sachdarstellung,
Begründung: Zwischen dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger und der Der Grüne Punkt – Duale System Deutschland GmbH
(DSD GmbH), als Systembetreiber, wurden am 29.01.2004/17.02.2004 (Altkreis
Bördekreis) und am 19.05.2003/27.05.2003 (Altkreis Ohrekreis)
Abstimmungsvereinbarungen gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die
Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) für den Zeitraum
vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 abgeschlossen (Anlage 1 und 2). Gegenstand der Vereinbarungen war die Abstimmung über die
Entwicklung und den Betrieb eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung
gebrauchter Verkaufsverpackungen. Die Beteiligung des Systembetreibers an den Kosten des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die durch Abfallberatung für sein
System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie
Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen
entstehen, erfolgte in jeweils gesonderten Vereinbarungen. Am 16.11.2005/23.11.2005 hat der Altkreis Bördekreis und am
17.10.2006/27.10.2006 der Altkreis Ohrekreis die Abstimmungsvereinbarungen
jeweils bis zum 31.12.2009 verlängert. Gemäß § 11 der Abstimmungsvereinbarungen verpflichteten sich
die Parteien, bei der Fortsetzung der Betreibung des Systems über die Laufzeit
der Vereinbarung hinaus, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung und
Anpassung der Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen und die Vereinbarung
entsprechend fortzuschreiben. Am 05.08.2008 hat die DSD GmbH dem Landkreis Börde folgende Entwürfe
zur Abstimmung vorgelegt:
Zu 1. Der Entwurf der „Verlängerungsvereinbarung zur
Abstimmungsvereinbarung“ sieht eine Verlängerung der
Abstimmungsvereinbarungen bis zum 31.12.2012 ohne Änderung der bisherigen
vertraglichen Regelungen vor. Zu 2. Der Entwurf der „Verlängerungsvereinbarung zur
Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und den
Stellflächen von Sammelbehältnissen“ sieht neben der
Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2012 eine Anpassung des Nebenentgeltes vor: -
die
Abrechnung soll ab dem 01.01.2010 auf der Grundlage der für den 30.06. des
jeweiligen Vorjahres durch das statistische Landesamt für das Gebiet des
Landkreises festgestellten Einwohnerzahl erfolgen, -
die
Höhe des Nebenentgeltes soll im Wesentlichen durch den Anschlussgrad der
Bevölkerung an das Bringsystem für Glas und Papier, Pappe, Karton (PPK) bestimmt
werden. Unter Zugrundelegung
folgender Prämissen wird durch die DSD GmbH ein neues Entgelt in Höhe von 1,41
€/EW/a zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bestimmt: - Anzahl von
Stellplätzen für Glas 377
(im EG „Süd“: 160 Stellplätze, im EG „Nord“
217 Stellplätze) - Anzahl von
Stellplätzen für PPK 0 (ausschließlich Holsystem) - durchschnittliche Verdichtung 1 : 495 (186.778 EW (Stand
30.06.2007) zu
377 (aktueller Stand von
Stellplätzen) Anmerkung: Laut Vereinbarungen über die Kostenbeteiligung
wurde vom Systembetreiber für den Altkreis Bördekreis ein Nebenentgelt in Höhe
von 1,62 €/EW/a und für den Altkreis Ohrekreis in Höhe von 1,54
€/EW/a bis zum 30.06.2007 gezahlt. Nach der Kreisfusion wurde durch die
DSD GmbH in Abstimmung mit dem Landkreis Börde das Nebenentgelt für das gesamte
Gebiet des Landkreises angepasst und in Höhe von 1,57 €/EW/a festgelegt.
Die Vereinbarung läuft bis zum 31.12.2009. Ab dem 01.01.2010 wird die
Festsetzung eines neuen Nebenentgeltes in Höhe von 1,41 €/EW/a eine
Einnahmenminderung in Höhe von 0,16 €/EW/a (1,57 €/EW/a –
1,41 €/EW/a = 0,16 €/EW/a) mit sich bringen. Die Vereinbarung des neuen Nebenentgeltes ab dem Jahr 2010
wird im Vergleich zu den Vorjahren zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 30 T EUR
pro Jahr führen (186.778 EW a 0,16 €/EW = 29.884,48 €/a). Im Rahmen der
gewerblichen Tätigkeit für die Dualen Systeme unterhält der Eigenbetrieb einen Betrieb
gewerblicher Art (BgA). Die Mindereinnahmen
ab 2010 könnten durch Kostenoptimierung ausgeglichen werden. Zu 3. Der Entwurf der „Systembeschreibung für das Duale
System im Gebiet des Landkreises Börde ab dem 01.01.2010“ für die Fraktion
„Glas“ sieht eine Aktualisierung von Systembeschreibungsdaten,
die als Grundlage für die bevorstehende Ausschreibung für Glas-Fraktion
(Erfassung) dienen soll, vor. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass eine
Systemänderung nicht vorgesehen ist. Der Entwurf der „Systembeschreibung für das Duale
System im Gebiet des Landkreises Börde ab dem 01.01.2010“ für die „LVP“-Fraktion
sieht neben einer Aktualisierung von Systembeschreibungsdaten, die als
Grundlage für die bevorstehende Ausschreibung für LVP-Abfälle (Erfassung und
Sortierung) dienen soll, folgende Systemänderungen vor: -
Erfassung
von LVP-Abfällen aus privaten Haushaltungen im gesamten Landkreis über
LVP-Behälter (240 l und 1.100 l), Anmerkung: bis Ende 2009 erfolgt die
Erfassung von LVP-Abfällen im EG „Süd“ über gelbe Säcke (mit
Ausnahme der Großwohnanlagen: teilweise 1.100 l LVP-Behälter) und im EG
„Nord“ ausschließlich über LVP-Behälter; -
Abfuhrrhythmus
für 240 l- Behälter: alle 14 Tage, für 1.100 l-Behälter: in der Regel alle 7
Tage, ansonsten nach Bedarf Anmerkung: bis Ende 2009 beträgt der
Abfuhrrhythmus für LVP-Säcke im EG „Süd“ alle 14 Tage (1.100
l-LVP-Behälter alle 7 Tage) und im EG
„Nord“ für 240 l LVP-Behälter alle 28 Tage und für 1.100 l
LVP-Behälter alle 7 Tage; Zu 4. Der Entwurf der „Zusatzvereinbarung zur
Systembeschreibung LVP“ sieht die Verpflichtung des Landkreis zu
Unterstützung der Systembetreiber hinsichtlich der Maßnahmen gegen die
möglichen Verunreinigungen von LVP-Behälter, insbesondere durch die vorgesehene
Umstellung von Sackentsorgung auf Behälterentsorgung im Entsorgungsgebiet
„Süd“, vor. Der Eigenbetrieb hat im Gespräch mit der DSD GmbH am
05.08.2008 angekündigt, die Möglichkeit der Systemerweiterung
(„Gelbe–Tonne-Plus“: Erfassung von Leichtverpackungen und
stoffgleichen Abfällen ) im Landkreis Börde zu untersuchen und die
entsprechenden Mitteilungen an die Systembetreiber abzugeben. Die Betriebsleitung wird demnächst die entsprechenden
Gremien dazu im einzelnen informieren. Anlagen: Anlage 1 Abstimmungsvereinbarung
vom 29.01.2004/17.02.2004 (Altkreis Bördekreis) Anlage 2 Abstimmungsvereinbarung vom
19.05.2003/27.05.2003 (Altkreis Ohrekreis) Anlage 3 Verlängerungsvereinbarung
zur Abstimmungsvereinbarung (Entwurf) Anlage 4 Verlängerungsvereinbarung
zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und
Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen (Entwurf) Anlage 5 Systembeschreibung
für das Duale System im Gebiet des Landkreises Börde ab dem 01.01.2010 für die
LVP- und Glasfraktion (Entwurf) Anlage 6 Zusatzvereinbarung
zur Systembeschreibung LVP (Entwurf) Zur
Erinnerung: Die Aufteilung der mit der DSD GmbH vereinbarten
Nebenentgelte unter weitere Systembetreiber erfolgt über eine Clearingstelle
der Dualen Systeme. In dieser Clearingstelle wird jeweils zu Beginn eines jeden
Jahres eine Prognose über die im laufenden Jahr zu erwartenden Lizenzmengen der
einzelnen Systembetreiber in den einzelnen Ländern erstellt. Auf der Grundlage
der ermittelten und gewichteten Prozentsätze tragen die Systembetreiber in
diesem Verhältnis den Anteil an den allein mit der DSD GmbH vereinbarten
Nebenentgelte. Nach Vorliegen der Mengenstromnachweise des Vorjahres ermittelt
die Clearingstelle am 15. August eines jeden Jahres die tatsächlichen
Lizensierungsmengen für das Vorjahr. Weichen die tatsächlichen Werte von den im
Vorjahr prognostizierten Werten ab, findet intern zwischen den Systembetreibern
ein finanzieller Ausgleich statt. Die Leitung der Clearingstelle wurde einem
Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände übertragen. Die Clearingstelle ist ausdrücklich offen für den Beitritt
weiterer Systembetreiber. Anlagen:
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