Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Bördesparkasse
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 6
Abs. 2 Ziffer 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Sparkassengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung
des Verwaltungsrates der Bördesparkasse zu beschließen. Die
Jahresbilanz der Bördesparkasse schließt zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme
von 598.101.862,85 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 736.002,52 Euro. Nach § 27
SpkG-LSA wurde der Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage
zugeführt. Die
Prüfungsstelle hat den Jahresabschluss geprüft und am 16. April 2008 mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dem Vorstand der
Bördesparkasse wurde vom Verwaltungsrat der Bördesparkasse gemäß § 8 Abs. 2 Nr.
6 SpkG-LSA am 19. Juni 2008 Entlastung erteilt. Anlage: Geschäftsbericht
und Nutzenbilanz 2007
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