Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 020/095/2004  

 
 
Betreff: Jahresrechnung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2003
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Bredthauer
Aktenzeichen:020/079/2004
Federführend:Kämmerei   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
01.12.2004 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
08.12.2004 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen   

Der kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2003 des Landkreises Ohrekreis und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge 2003

Der Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2003 des Landkreises Ohrekreis und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge 2003.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Die Jahresrechnung des Landkreises Ohrekreis für das Jahr 2003 wurde auf der

Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt in

Verbindung mit § 108 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO

LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des

Landes Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt.

Die Jahresrechnung 2003 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis geprüft.

 

§ 108 Abs. 2 der GO LSA, der für die Landkreise analog anzuwenden ist, sieht vor,

dass mit der Jahresrechnung der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die

Stellungnahme des Landrates dem Kreistag vorgelegt werden.

 

Diese Unterlagen werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der Vorlage beigefügt.

 

Gemäß § 40 (1) GemHVO ist auch die Haushaltsrechnung Bestandteil der

Jahresrechnung und muss den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst 2 volle Ordner Abrechnungsunterlagen (EDV-Ausdrucke). Es besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Haushaltsrechnung zur Einsichtnahme ausliegt und mit der Einladung darauf hingewiesen wird.

 

Die Haushaltsrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises Ohrekreis, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der Zeit vom 15.11.2004 bis 08.12.2004 aus.

 

Die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Landrates ist für die nächstfolgende Kreistagssitzung am 08.12.2004 vorgesehen.

 

Die Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten.

 

Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und

bereits im Laufe des Jahres dem Landrat vorgelegt.

 

Entsprechend der Zuständigkeit wurden 9 Teilberichte einschließlich der Stellungnahmen des Landrates/der Fachämter in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen:

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003

2.Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003

3.Stellungnahme zum Prüfbericht der Jahresrechnung 2003

 

Anlagen:

Anlagen: