Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt über die
Jahresrechnung 2003 des Landkreises Ohrekreis und erteilt dem Landrat
Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich der
Nachträge 2003. Sachdarstellung, Begründung: Die
Jahresrechnung des Landkreises Ohrekreis für
das Jahr 2003 wurde auf der Grundlage
des § 65 der
Landkreisordnung für das Land
Sachsen-Anhalt in Verbindung
mit § 108 der
Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA)
und der §§ 40 bis 44
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes
Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die
Jahresrechnung 2003 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Ohrekreis geprüft. § 108 Abs. 2
der GO LSA, der für die Landkreise
analog anzuwenden ist, sieht vor, dass
mit der Jahresrechnung der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
und die Stellungnahme
des Landrates dem Kreistag vorgelegt werden. Diese
Unterlagen werden für die
Entscheidung über die
Entlastung des Landrates der Vorlage beigefügt. Gemäß §
40 (1) GemHVO ist auch die Haushaltsrechnung Bestandteil der Jahresrechnung
und muss den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst 2 volle
Ordner Abrechnungsunterlagen (EDV-Ausdrucke). Es besteht Einvernehmen mit dem
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Haushaltsrechnung
zur Einsichtnahme ausliegt und mit der Einladung darauf hingewiesen wird. Die
Haushaltsrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro
des Kreistages des Landkreises Ohrekreis, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in
der Zeit vom 15.11.2004 bis 08.12.2004 aus. Die
Bestätigung der
Jahresrechnung und die Entscheidung über
die Entlastung des Landrates ist für
die nächstfolgende
Kreistagssitzung am 08.12.2004 vorgesehen. Die
Vorlage wird zunächst im
Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten. Um
den Prüfbericht zur
Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren
und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat
als Vorbereitung der Prüfung der
Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen
vorgenommen und bereits
im Laufe des Jahres dem Landrat vorgelegt. Entsprechend der Zuständigkeit wurden 9 Teilberichte einschließlich der Stellungnahmen des Landrates/der Fachämter in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen: Inhaltsverzeichnis 1.Jahresrechnung
für das
Haushaltsjahr 2003 2.Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 3.Stellungnahme
zum Prüfbericht der
Jahresrechnung 2003 Anlagen: |
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