Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 178/80/2008  

 
 
Betreff: Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hevekerl
Webel
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
27.05.2008 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.05.2008 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (178/80/2008)
Anlagen:
Informationsvorlage ÖPNV-Mittel nach §8 ÖPNVG

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss sowie der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentliche Personennahverkehr im Land Sachsen Anhalt (ÖPNVG LSA) vom 20.01.2005  obliegt die Finanzverantwortung des ÖPNV dem jeweiligen Aufgabenträger.

 

Aufgabenträger des ÖPNV ist der jeweils zuständige Landkreis. Der Aufgabenträger erhält vom Land Sachsen-Anhalt jährliche zweckgebundene Zuweisungen für den Straßenpersonennahverkehr, insbesondere für Fahrplan- und Tarifabstimmungen, für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr und für die Aufstellung des Nahverkehrsplans. Die Höhe der Mittel verändert sich gem. § 8 (3) ÖPNVG LSA jährlich entsprechend der Höhe der dem Land aus dem Regionalisierungsgesetz zufließenden Mittel.

 

Die Höhe der Zuweisungen ergibt sich gem. § 8(4) ÖPNVG LSA aus folgenden Finanzierungsfaktoren:

 

-          Anteil der Fahrplankilometer des Aufgabenträgers an der Gesamtfläche des Landes Sachsen-Anhalt: 25 v. H.

 

-          Anteil der Fläche des Aufgabenträgers an der Gesamtfläche des Landes Sachsen-Anhalt:

30 v. H.

 

-          Anteil der Fahrten je Einwohner des Aufgabenträgers an der Gesamtsumme der Fahrten je Einwohner im Land Sachsen-Anhalt (ohne Berücksichtigung Auszubildende): 40 v. H.

 

-          Anteil des Straßenbahnnetzes je Aufgabenträger an der Gesamtstreckenlänge des Straßenbahnnetzes im Land Sachsen-Anhalt: 5 v. H.

 

 

Durch die Gebietsreform zum 01.07.2007 hat sich  für den neu entstandenen Landkreis Börde die Situation ergeben, dass zwei Verkehrsunternehmen im Landkreis für die Durchführung des ÖPNV zuständig sind. Es handelt sich hierbei um die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus mit Sitz in Oschersleben und um die OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in Vahldorf.

 

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2008 erhält der Landkreis Börde eine Gesamtsumme gemäß ÖPNVG LSA, die zur Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis zur Verfügung gestellt wird.

 

Um eine sach- und fachgerechte Aufteilung der Gesamtsumme auf die zwei zuständigen Verkehrsunternehmen zu gewährleisten wird in Anlehnung an das ÖPNVG LSA die Aufteilung der zugewiesenen Landesmittel wie folgt vorgenommen:

 

 

1.      25 % der zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Anteil der Fahrplankilometern der jeweiligen Verkehrsgesellschaft  an den Geamtfahrplankilometernl im Landkreis bereitgestellt.

 

2.      30 % der zur Verfügung gestellten Landesmittel werden nach Anteil der zu bedienenden Fläche des Verkehrsunternehmens an der Gesamtfläche des Landkreises aufgeteilt.

 

3.      40 % der Landesmittel werden nach Fahrten je Einwohner (Einwohnerzahl des vorvergangenen Jahres der jeweiligen Altkreise Börde- und Ohrekreis) bereitgestellt.

 

4.      5 % der Landesmittel werden für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr verwendet. Dazu können auf Antrag der Kommunen Mittel für den Bau von Haltestellen an Schnittstellen bereitgestellt werden.

 

5.      Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel des Landkreises Börde werden ausschließlich nach dem in Punkt 1. bis 4. aufgeführten Schlüssel an die beiden Verkehrsunternehmen aufgeteilt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Informationsvorlage ÖPNV-Mittel nach §8 ÖPNVG (10 KB)