Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreisausschuss sowie der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss nehmen die
Informationsvorlage zur Kenntnis. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentliche Personennahverkehr im Land Sachsen Anhalt (ÖPNVG LSA) vom 20.01.2005 obliegt die Finanzverantwortung des ÖPNV dem jeweiligen Aufgabenträger. Aufgabenträger des ÖPNV ist der jeweils zuständige Landkreis. Der Aufgabenträger erhält vom Land Sachsen-Anhalt jährliche zweckgebundene Zuweisungen für den Straßenpersonennahverkehr, insbesondere für Fahrplan- und Tarifabstimmungen, für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr und für die Aufstellung des Nahverkehrsplans. Die Höhe der Mittel verändert sich gem. § 8 (3) ÖPNVG LSA jährlich entsprechend der Höhe der dem Land aus dem Regionalisierungsgesetz zufließenden Mittel. Die Höhe der Zuweisungen ergibt sich gem. § 8(4) ÖPNVG LSA aus folgenden Finanzierungsfaktoren: -
Anteil
der Fahrplankilometer des Aufgabenträgers an der Gesamtfläche des Landes
Sachsen-Anhalt: 25 v. H. -
Anteil
der Fläche des Aufgabenträgers an der Gesamtfläche des Landes Sachsen-Anhalt: 30 v. H. -
Anteil
der Fahrten je Einwohner des Aufgabenträgers an der Gesamtsumme der Fahrten je
Einwohner im Land Sachsen-Anhalt (ohne Berücksichtigung Auszubildende): 40 v.
H. -
Anteil
des Straßenbahnnetzes je Aufgabenträger an der Gesamtstreckenlänge des
Straßenbahnnetzes im Land Sachsen-Anhalt: 5 v. H. Durch die
Gebietsreform zum 01.07.2007 hat sich
für den neu entstandenen Landkreis Börde die Situation ergeben, dass
zwei Verkehrsunternehmen im Landkreis für die Durchführung des ÖPNV zuständig
sind. Es handelt sich hierbei um die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus
mit Sitz in Oschersleben und um die OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz
in Vahldorf. Beginnend
mit dem Haushaltsjahr 2008 erhält der Landkreis Börde eine Gesamtsumme gemäß
ÖPNVG LSA, die zur Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis
zur Verfügung gestellt wird. Um eine
sach- und fachgerechte Aufteilung der Gesamtsumme auf die zwei zuständigen
Verkehrsunternehmen zu gewährleisten wird in Anlehnung an das ÖPNVG LSA die
Aufteilung der zugewiesenen Landesmittel wie folgt vorgenommen: 1. 25 % der zur Verfügung stehenden
Mittel werden nach Anteil der Fahrplankilometern der jeweiligen
Verkehrsgesellschaft an den
Geamtfahrplankilometernl im Landkreis bereitgestellt. 2. 30 % der zur Verfügung gestellten
Landesmittel werden nach Anteil der zu bedienenden Fläche des
Verkehrsunternehmens an der Gesamtfläche des Landkreises aufgeteilt. 3. 40 % der Landesmittel werden nach
Fahrten je Einwohner (Einwohnerzahl des vorvergangenen Jahres der jeweiligen
Altkreise Börde- und Ohrekreis) bereitgestellt. 4. 5 % der Landesmittel werden für die
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und für Investitionen in den
Straßenpersonennahverkehr verwendet. Dazu können auf Antrag der Kommunen Mittel
für den Bau von Haltestellen an Schnittstellen bereitgestellt werden. 5. Zur Verfügung stehende
Haushaltsmittel des Landkreises Börde werden ausschließlich nach dem in Punkt
1. bis 4. aufgeführten Schlüssel an die beiden Verkehrsunternehmen aufgeteilt. Anlagen:
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