Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 065/093/2004  

 
 
Betreff: Aufstufung der Gemeindestraße "Burgstraße" OL Bebertal zur Kreisstraße K 1150
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Doyer
Rauca
Bredthauer
Aktenzeichen:065/075/2004
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
01.12.2004 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
08.12.2004 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen   

Der Landkreis Ohrekreis stimmt der Aufstufung der Gemeindestraße „Burgstraße“ zur Kreisstraße K1150 zu

Der Landkreis Ohrekreis stimmt der Aufstufung der Gemeindestraße “Burgstraße” zur Kreisstraße K1150 zu. Der Termin zum Abschluss der Umstufungsvereinbarung mit der Gemeinde Bebertal wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Anlage zum Beschlussvorschlag zur

 

 

 

Aufstufung einer Gemeindestraße zur Teilstrecke der Kreisstraße K 1163 zwischen den Gemeinden Niederndodeleben und Irxleben

 

 

 

 

Begründung

 

 

Der verkehrliche Status der aufzustufenden Straße erfüllt nicht die Kriterien einer Kreisstraße gem. § 3 (1) Straßengesetz für das Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA).

 

Die Untere Straßenaufsichtsbehörde ist in Anwendung des § 51(5) StrG LSA verpflichtet, zu überprüfen, ob die Straßen gem. ihrer Verkehrsbedeutung richtig eingruppiert sind und bei Vorliegen der Voraussetzungen - wie hier - Umstufungen vorzunehmen.

 

Mit der nicht erfolgten Aufstufung der gen. Strecke wird den vorhandenen Verkehrsverhältnissen in Verbindung mit dem baulichen Zustand bzw. ausgereichten Fördermitteln Rechnung getragen.

 

Die ortslagige Kreisstraße K 1163 aus Richtung Niederndodeleben kommend verläuft vom Ortseingang Irxleben auf die Bundesstraße B 1. Sie wurde bis zum Jahre 2003 mit GVFG - Fördermittel ausgebaut und unterliegt somit einer 10 Jahre betragende Veränderungssperre. Erfolgen innerhalb dieser Zeit Veränderungen, z. B. Umstufungen, müssen die dem Landkreis Ohrekreis ausgereichten Fördermittel zurückgezahlt werden.

 

Die zusätzliche Schaffung eines innerörtlichen Kreisstraßenabschnittes zwischen der jetzigen Kreisstraße und der Bundesstraße 1, wie es der Verlauf der Gemein­destraße " Darrwiesenstraße " darstellt, ist entsprechend den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes nicht realisierbar und nicht zulässig.