Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis stimmt der
Aufstufung der Gemeindestraße “Burgstraße” zur Kreisstraße K1150 zu. Der Termin
zum Abschluss der Umstufungsvereinbarung mit der Gemeinde Bebertal wird zu
einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Sachdarstellung, Begründung: Anlage zum Beschlussvorschlag
zur Aufstufung
einer Gemeindestraße zur Teilstrecke der Kreisstraße
K 1163 zwischen den Gemeinden Niederndodeleben und Irxleben Begründung Der verkehrliche Status der aufzustufenden Straße erfüllt nicht die Kriterien einer Kreisstraße gem. § 3 (1) Straßengesetz für das Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA). Die Untere Straßenaufsichtsbehörde ist in Anwendung des § 51(5) StrG LSA verpflichtet, zu überprüfen, ob die Straßen gem. ihrer Verkehrsbedeutung richtig eingruppiert sind und bei Vorliegen der Voraussetzungen - wie hier - Umstufungen vorzunehmen. Mit der nicht erfolgten Aufstufung der gen. Strecke wird den vorhandenen Verkehrsverhältnissen in Verbindung mit dem baulichen Zustand bzw. ausgereichten Fördermitteln Rechnung getragen. Die ortslagige Kreisstraße K 1163 aus Richtung
Niederndodeleben kommend verläuft vom Ortseingang Irxleben auf die Bundesstraße
B 1. Sie wurde bis zum Jahre 2003 mit GVFG - Fördermittel ausgebaut
und unterliegt somit einer 10 Jahre betragende Veränderungssperre.
Erfolgen innerhalb dieser Zeit Veränderungen, z. B. Umstufungen, müssen
die dem Landkreis Ohrekreis ausgereichten Fördermittel zurückgezahlt
werden. Die zusätzliche Schaffung eines innerörtlichen Kreisstraßenabschnittes
zwischen der jetzigen Kreisstraße und der Bundesstraße 1, wie es der Verlauf der
Gemeindestraße
" Darrwiesenstraße " darstellt, ist entsprechend den Bestimmungen des
Landesstraßengesetzes
nicht realisierbar und nicht zulässig. |
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