Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 159/51/2008  

 
 
Betreff: Vergabe von 8.800,00 ¿ aus der Jugendpauschale 2008 für die Durchführung des VI. Freizeit- und Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des ehemaligen Bördekreises
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bendler
Jakobi
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde Vorberatung
03.03.2008 
4.ordentliche Sitzung des Unterausschusses    
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
10.03.2008 
5. ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorlage der Verwaltung über die Vergabe von 8.800,00 € aus der Jugendpauschale 2008 für die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/ -freizeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des VI. Freizeit- und Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des ehemaligen Bördekreises vom 13.08. bis 17.08.2008 in Güntersberge (Harz).

Eine weitere Bezuschussung einzelner Jugendwehren des ehemaligen Landkreises Bördekreis aus der Jugendpauschale 2008/2009 wird ausgeschlossen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Eingangsdatum 23.03.2007 beantragte der Kreisfeuerwehrverband des Bördekreises die Bezuschussung von Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung/ - freizeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des VI. Freizeit- und Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des ehemaligen Bördekreises vom 13.08. bis 17.08.2008 in Güntersberge (Harz).

Die vorgenannte Maßnahme wird nun bereits zum sechsten Mal im Abstand von 2 Jahren durchgeführt. Ziel der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist es hierbei, den Kindern und Jugendlichen der Feuerwehren, aber auch anderen Interessenten an drei Tagen Erholungs- und Freizeitmaßnahmen sowie an einem Tag Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes anzubieten.

Die geplante Teilnehmerzahl liegt bei 550 Personen einschließlich Betreuer.

Die Gesamtkosten der Maßnahme beziffern sich gemäß dem eingereichten Kostenplan auf 49.500,00 €. Die Finanzierung der vorgenannten Gesamtkosten wird durch Eigenmittel  in Höhe von 40.700,00 € sowie der beantragten Bezuschussung durch den Landkreis Börde in Höhe von 8.800,00 € abgesichert werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist gem. Ziffer 7.2 Satz 2 der Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit vom 17.12.2007 für die Beschlussfassung bei Anträgen mit einem Fördervolumen von mehr als 2.500,00 € zuständig.

Die seitens der Verwaltung errechnete Bezuschussung für die o.g. Maßnahme beträgt

8.800,00 € und ist somit durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Die Bezuschussung errechnet sich gem. der Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit wie folgt:

 

- gem. 6.5.             Kinder- und Jugenderholungs/ -freizeit

- gem. Nr. 6.5.3.    Förderhöhe bis zu 2,00 € je Tag und Teilnehmer   

 

2,00 €    x    3 Tage      x   550 Teilnehmer      =     3.300,00 €

                                                                                       +

- gem. 6.2.             Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

- gem. Nr. 6.2.3.    Förderhöhe bis zu 10,00 € je Tag und Teilnehmer

 

10,00 €   x   1 Tag       x    550 Teilnehmer      =     5.500,00 €

 

                             Bezuschussung gesamt      =     8.800,00 €