Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt
die Vorlage der Verwaltung über die Vergabe von 8.800,00 € aus der
Jugendpauschale 2008 für die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und
Jugenderholung/ -freizeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im
Rahmen des VI. Freizeit- und Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des
ehemaligen Bördekreises vom 13.08. bis 17.08.2008 in Güntersberge (Harz). Eine weitere Bezuschussung einzelner
Jugendwehren des ehemaligen Landkreises Bördekreis aus der Jugendpauschale
2008/2009 wird ausgeschlossen. Sachdarstellung, Begründung: Mit Eingangsdatum 23.03.2007
beantragte der Kreisfeuerwehrverband des Bördekreises die Bezuschussung von
Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung/ - freizeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des VI. Freizeit- und Erholungslagers der
Jugendfeuerwehren des ehemaligen Bördekreises vom 13.08. bis 17.08.2008 in
Güntersberge (Harz). Die vorgenannte Maßnahme wird nun
bereits zum sechsten Mal im Abstand von 2 Jahren durchgeführt. Ziel der offenen
Kinder- und Jugendarbeit ist es hierbei, den Kindern und Jugendlichen der
Feuerwehren, aber auch anderen Interessenten an drei Tagen Erholungs- und Freizeitmaßnahmen
sowie an einem Tag Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
anzubieten. Die geplante Teilnehmerzahl liegt bei
550 Personen einschließlich Betreuer. Die Gesamtkosten der Maßnahme
beziffern sich gemäß dem eingereichten Kostenplan auf 49.500,00 €. Die
Finanzierung der vorgenannten Gesamtkosten wird durch Eigenmittel in Höhe von 40.700,00 € sowie der beantragten
Bezuschussung durch den Landkreis Börde in Höhe von 8.800,00 €
abgesichert werden. Der Jugendhilfeausschuss ist gem.
Ziffer 7.2 Satz 2 der Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit vom 17.12.2007
für die Beschlussfassung bei Anträgen mit einem Fördervolumen von mehr als
2.500,00 € zuständig. Die seitens der Verwaltung errechnete
Bezuschussung für die o.g. Maßnahme beträgt 8.800,00 € und ist somit durch
den Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Die Bezuschussung errechnet sich gem.
der Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit wie folgt: - gem. 6.5. Kinder- und Jugenderholungs/
-freizeit - gem. Nr. 6.5.3. Förderhöhe bis zu 2,00 € je Tag und
Teilnehmer 2,00 € x
3 Tage x 550 Teilnehmer =
3.300,00 € + - gem. 6.2. Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz - gem. Nr. 6.2.3. Förderhöhe bis zu 10,00 € je Tag und
Teilnehmer 10,00
€ x 1 Tag
x 550 Teilnehmer =
5.500,00 € Bezuschussung
gesamt = 8.800,00
€ |
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