Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 51
Abs. 4 Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
das Schul- und Kulturamt zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben im
Budgetring Nr. 002 – Bördemuseum Ummendorf – in Höhe von 25.600 EUR
ermächtigt. Die
Entscheidung hierzu wurde durch den Landrat, Dezernent I und Dezernent III
getroffen. Notwendig war
die Dringlichkeitsentscheidung, da im Bördemuseum Ummendorf im Haushaltsjahr
2007 die geplanten Einnahmen nicht vollständig realisiert werden konnten. Im
Weiteren waren mehrere unvorhersehbare Ausgaben erforderlich, wie der Austausch
der Feuerlöscher, Baumschnitt und die Reparatur der Außenbeleuchtung. Dies führte
zur Überziehung der Budgetvorgabe lt. Haushaltsplan 2007 wie nachfolgend tabellarisch
dargestellt:
Die Mehrausgabe war zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dringlichkeitsentscheidung sachlich und zeitlich unabweisbar. Ohne die
überplanmäßige Ausgabe hätte die Finanzierung des laufenden Betriebes bis zum
Jahresende 2007 nicht gewährleistet werden können. Die Deckung
erfolgte aus Mehreinnahmen im Budgetring Nr. 003 – Musikschule
Oschersleben. Anlagen: Berechnungen Mittel Budgetringe 002
und 003
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