Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 136/BKT/2007  

 
 
Betreff: Eilentscheidung des Landrates zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bäker
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
09.01.2008 
5. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Eilentscheidung LR 2007

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landrat hat gemäß § 51 Abs. 4 Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) eine Eilentscheidung zu einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 0000.40000 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 16.098,64 Euro getroffen.

Wegen des Jahresabschlusses 2007 und der damit verbundenen notwendigen Auszahlungsanordnungen war die Eilentscheidung zum 17.12.2007 zwingend erforderlich und wird wie folgt begründet:

 

I.

Der Kreistag hat mit Beschluss Nr.: 072/BKT/2007 vom 12.07.2007 die Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige beschlossen. Diese enthält gegenüber der bislang im Ohrekreis als auch im Bördekreis geltenden Satzungen höhere Sätze für die allgemeine Aufwandsentschädigung. Durch die Größe des jetzigen Landkreises sind die Erstattung von Auslagen für Fahrten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück (Wegstreckenentschädigung) ebenfalls wesentlich größer als im bisherigen Landkreis Ohrekreis; im Landkreis Börde wurde keine Wegstreckenentschädigung gezahlt.

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2007 wurde von einer annähernd gleichen Größenordnung ausgegangen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da die Kreistagsmitglieder Anspruch auf Ersatz von Auslagen gemäß § 31 Abs. 5 LKO LSA i.V. mit § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) haben.

 

Es tritt ein Fehlbetrag in Höhe von 16.098,64 Euro auf, der anderweitig abzudecken ist.

 

II.

Als Deckung wurden die Haushaltsstellen, die durch das Büro Kreistag / Wahlen bewirtschaftet werden in Höhe von 3.346,61 Euro und aus den allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 12.752,03 Euro vorgeschlagen.

 

III.

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt; nicht erheblich sind über- und außerplanmäßige Ausgaben, wenn sie ausschließlich auf gesetzlichen oder tarifvertraglichen Verpflichtungen beruhen, im Übrigen, wenn sie die Höhe von 100.000 Euro im Einzelfall nicht übersteigen.

Der Kreisausschuss wird hiermit gemäß § 51 Abs. 4 über die Gründe der Eilentscheidung unverzüglich unterrichtet.

 

Die Zahlung der Entschädigungen an die Kreistagsmitglieder ist somit aus den finanziellen Mitteln des Haushaltsjahres 2007 erfolgt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eilentscheidung LR 2007 (5 KB)