Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die
vorliegende Vereinbarung zur Erstattung von anteiligen Wohnkosten zwischen dem
Landkreis Ohrekreis und dem AWO Kreisverband Magdburg e.V.. Sachdarstellung, Begründung:
Das Werner-von-Siemens-Gymnasium befindet sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese unterhält ein Wohnheim für Schüler und Auszubildende der Stadt Magdeburg, welches auch Schüler aus anderen Landkreisen aufnimmt, die u.a. das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen. Einige Eltern von Schülern aus dem Landkreis Ohrekreis, die das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen, haben für ihre Kinder die Unterbringung im Wohnheim des AWO Kreisverbandes e.V. und nicht die im Wohnheim der Stadt Magdeburg gewählt. Die Unterbringung im Wohnheim des AWO Kreisverbandes e.V. kostet derzeit schuljährlich für 10 Monate 2.084,00 EUR. Die Kosten sollen ab dem 01.01.2005 jeweils zur Hälfte, = 1.042,00 EUR, vom Landkreis Ohrekreis und den Eltern getragen werden. Für die Unterbringung eines Schülers im Wohnheim der Landeshauptstadt Magdeburg zahlt der Landkreis Ohrekreis entsprechend § 1 (2) der Verordnung über pauschalierte Gastschulbeiträge vom 08.März 1994 in der zur Zeit gültigen Fassung nach Abzug der Elternanteile 1.278,23 EUR. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Schüler, die das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen, aber auch der Kostenersparnis ist der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ohrekreis und dem AWO Kreisverband e.V. vorgesehen. Anlagen: Vereinbarung
zur Erstattung von anteiligen Wohnheimkosten auf
der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 08.12.2004 Zwischen dem Landkreis
Ohrekreis vertreten durch den
Landrat, Herrn Thomas Webel, und dem AWO
Kreisverband Magdeburg e. V. -Verbund
Erziehungshilfen, Kannenstieg 1, 39128 Magdeburg- vertreten durch den Vorstand
wird
folgende Vereinbarung geschlossen: 1.Der
Landkreis Ohrekreis als Schulträger hält in seinem Gebiet
keine Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt vor. Deshalb
ist er verpflichtet, der Beschulung von Schülern aus dem Landkreis Ohrekreis
am Werner-von-Siemens-Gymnasium Magdeburg zuzustimmen. Diese Beschulung kann
mit einer Wohnheimunterbringung verbunden sein. 2.Der Landkreis Ohrekreis beteiligt
sich an den anteiligen Kosten einer Unterbringung im Wohnheim des AWO-Verbundes
Erziehungshilfen, Kannenstieg 1, 39128 Magdeburg, wenn ihm ein entsprechender Antrag der Eltern sowie
eine Kopie des Mietvertrages vorliegen und der Wohnort und das Alter des
Schülers eine solche Unterbringung rechtfertigen. 3.Die
Bewilligung anteiliger Wohnheimkosten für den Schüler
erfolgt grundsätzlich
für die Dauer eines Schuljahres. Eine Fortsetzung der
Bezuschussung muss von den Eltern schuljährlich neu beantragt werden. 4.Je Schüler werden 50% der
anfallenden Mietkosten (maximal 50% der Kosten gemäß
Gastschulbeitragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt) vereinbart. Die
Erstattung durch den Landkreis erfolgt jeweils zum 1. eines Monats (mit
Ausnahme der Monate Juli und August). 5.Die
Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2005 bis zum Ende des Schuljahres 2004/05. Sie verlängert sich
stillschweigend um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis zum 30.04. des
Jahres gekündigt
wird bzw. wenn nicht Änderungswünsche von einem Vertragspartner angezeigt werden. Kündigung
und Änderung
bedürfen
der Schriftform. 6.Eine
Preisveränderung
bedarf des Abschlusses einer neuen Vereinbarung. Haldensleben, den 08.12.2004 Magdeburg, den
Webel Landrat
AWO Kreisverband |
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