Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - III/089/2004  

 
 
Betreff: Übernahme anteiliger Kosten für die Unterbringung von Schülern des Landkreises Ohrekreis, die das Werner-von-Siemens-Gymnasium Magdeburg besuchen und im Wohnheim des AWO Kreisverbandes Magdeburg e.V. untergebracht sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michl
Schulze
Hoeft
Aktenzeichen:III/074/2004
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
24.11.2004 
3. ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
01.12.2004 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
08.12.2004 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen   

Der Kreistag beschließt die vorliegende Vereinbarung zur Erstattung von anteiligen Wohnkosten zwischen dem Landkreis Ohrekreis und dem AWO Kreisverband Magdburg e

Der Kreistag beschließt die vorliegende Vereinbarung zur Erstattung von anteiligen Wohnkosten zwischen dem Landkreis Ohrekreis und dem AWO Kreisverband Magdburg e.V..

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 


Nach § 70 (2) Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt  (SchulG LSA) ergibt sich für den Landkreis Ohrekreis derzeit nur die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung in einem vom Schulträger bereitgestellten Schülerwohnheim.

 

Das Werner-von-Siemens-Gymnasium befindet sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese unterhält ein Wohnheim für Schüler und Auszubildende der Stadt Magdeburg, welches auch Schüler aus anderen Landkreisen aufnimmt, die u.a. das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen.

 

Einige Eltern von Schülern aus dem Landkreis Ohrekreis, die das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen, haben für ihre Kinder die Unterbringung im Wohnheim des AWO Kreisverbandes e.V. und nicht die im Wohnheim der Stadt Magdeburg gewählt.

 

Die Unterbringung im Wohnheim des AWO Kreisverbandes e.V. kostet derzeit schuljährlich für 10 Monate 2.084,00 EUR. Die Kosten sollen ab dem 01.01.2005  jeweils zur Hälfte, = 1.042,00 EUR, vom Landkreis Ohrekreis und den Eltern getragen werden.

 

Für die Unterbringung eines Schülers im Wohnheim der Landeshauptstadt Magdeburg zahlt der Landkreis Ohrekreis entsprechend § 1 (2) der Verordnung über pauschalierte Gastschulbeiträge vom 08.März 1994 in der zur Zeit gültigen Fassung nach Abzug der Elternanteile 1.278,23 EUR.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung der Schüler, die das Werner-von-Siemens-Gymnasium besuchen, aber auch der Kostenersparnis ist der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ohrekreis und dem AWO Kreisverband e.V. vorgesehen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vereinbarung zur Erstattung von anteiligen Wohnheimkosten

auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 08.12.2004

 

Zwischen dem                        Landkreis Ohrekreis

vertreten durch                        den Landrat, Herrn Thomas Webel,

 

und dem                                  AWO Kreisverband Magdeburg e. V.

-Verbund Erziehungshilfen,

 Kannenstieg 1, 39128 Magdeburg-

vertreten durch                         den Vorstand

 

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

 

1.Der Landkreis Ohrekreis als Schulträger hält  in seinem Gebiet keine Schulen mit

inhaltlichem Schwerpunkt vor. Deshalb ist er verpflichtet, der Beschulung von Schülern aus dem Landkreis Ohrekreis am Werner-von-Siemens-Gymnasium Magdeburg zuzustimmen. Diese Beschulung kann mit einer Wohnheimunterbringung verbunden sein.

 

2.Der Landkreis Ohrekreis beteiligt sich an den anteiligen Kosten einer Unterbringung im Wohnheim des AWO-Verbundes Erziehungshilfen, Kannenstieg 1, 39128 Magdeburg, wenn ihm  ein entsprechender Antrag der Eltern sowie eine Kopie des Mietvertrages vorliegen und der Wohnort und das Alter des Schülers eine solche Unterbringung rechtfertigen.

 

3.Die Bewilligung anteiliger Wohnheimkosten für den Schüler erfolgt grundsätzlich für

die Dauer eines Schuljahres. Eine Fortsetzung der Bezuschussung muss von den Eltern schuljährlich neu beantragt werden. 

 

4.Je Schüler werden 50% der anfallenden Mietkosten (maximal 50% der Kosten gemäß Gastschulbeitragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt) vereinbart. Die Erstattung durch den Landkreis erfolgt jeweils zum 1. eines Monats (mit Ausnahme der Monate Juli und August).

 

5.Die Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2005 bis zum Ende des Schuljahres 2004/05.

Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis zum 30.04. des Jahres gekündigt wird bzw. wenn nicht Änderungswünsche von einem Vertragspartner angezeigt werden. Kündigung und Änderung bedürfen der Schriftform.

    

6.Eine Preisveränderung bedarf des Abschlusses einer neuen Vereinbarung.

 

 

 

 

Haldensleben, den 08.12.2004                             Magdeburg, den

 

 

Webel

Landrat                                                                  AWO Kreisverband