Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs.1 Ziffer 1 der
Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der Landrat zuständig für
die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von
15.000,00 EUR. Anliegend sind die getroffenen
Entscheidungen im III. Quartal 2007 der beiden Altkreise zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben mit den entsprechenden Deckungsquellen dargestellt. Es handelt sich um Anträge, denen auf
Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde. Anlagen: Anlagen:
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