Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Herr Peter Telschow (Mitglied des
Kreistages) wird zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Sachdarstellung, Begründung: 1.
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am
12.07.2007 die stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses gewählt. 2.
Nach § 3 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Börde
für das Jugendamt” vom 13.07.2007 (s. Anlage 1) wählen die
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte den
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und einen Stellvertreter. 3.
Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 009/DIV/2007 (s.
Anlage 2) hat der Kreistag Herrn Abg. Peter Telschow als Bewerber für die Wahl
als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen. Die
wahlberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind an den Vorschlag
rechtlich nicht gebunden. Weitere Wahlvorschläge sind zulässig. 4.
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses wird gewählt.
Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt
werden, wenn kein Mitglied des Ausschusses widerspricht. Gewählt ist die
Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang
statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden
sind (§ 43 Abs. 1 und § der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO
LSA)). Hinweis: Die Wahl der/des stellvertretenden
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses ist für eine der nächsten Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses vorgesehen, sobald die Fraktion der CDU im Kreistag das
ihr zugewiesene Bestimmungsrecht ausgeübt hat. Weder gesetzlich noch
satzungsrechtlich ist bestimmt, dass die Wahl der /des Vorsitzenden bzw. der
/des stellvertretenden Vorsitzenden in der ersten Sitzung des Ausschusses
stattzufinden hat. Anlagen: |
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