Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss nimmt die
Information zur Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung: Nach § 52 Abs.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) ist der Landrat ausschließlich zuständig für die innere Organisation der Kreisverwaltung. Nach dem Amtsantritt des gewählten Landrates hat er wie in der Informationsvorlage Nr.: 056/DI/2007 vom Kreistag am 12.07.2007 angekündigt, = den als Anlage beigefügten Verwaltungsgliederungsplan erstellt, = die Leitung der Dezernate den namentlich benannten Bediensteten zugewiesen und = die Leitung der Ämter ebenfalls den namentlich benannten Bediensteten übertragen. Dem Kreisausschuss wird dieser Verwaltungsgliederungsplan zur Information vorgelegt. Anlagen: Verwaltungsgliederungsplan Landkreis
Börde |
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