Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 058/20/2007  

 
 
Betreff: Informationen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker
Kluge
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
22.08.2007 
1. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Üpl.apl.Infovorlage Altkreis OK II.Quart.
Üpl.apl.Infovorlage Altkreis Bö 1.Halbjahr

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs.1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro.

 

In den Altkreisen gab es abweichende Regelungen.

 

Im Landkreis Ohrekreis war der Landrat gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 der Hauptsatzung in der Fassung der sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 02.03.2005 zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro.

Der Landkreis Bördekreis hatte gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 der Hauptsatzung vom 06.12.2006 den Landrat ermächtigt über über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro zu entscheiden.

 

 

Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen im 1. Halbjahr 2007 der beiden Altkreise zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit den entsprechenden Deckungsquellen dargestellt.

 

Es handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Üpl.apl.Infovorlage Altkreis OK II.Quart. (5 KB)    
Anlage 2 2 Üpl.apl.Infovorlage Altkreis Bö 1.Halbjahr (24 KB)