Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber
der Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz die Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und
Verwertung von Verkaufsverpackungen (VerpackV) ab. Sachdarstellung, Begründung: Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von
Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3
der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
(VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch
gewollt. Der Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung soll dazu
beitragen, die Kosten zu reduzieren. Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland
GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die
Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig. Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages
die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits
unterzeichnet:
Die Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz (BallandVision)
– Unternehmensprofil ist aus der Anlage 3 ersichtlich - ist mit der Bitte
an den Landkreis herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung
gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für
die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6
Abs. 3 Satz 11 VerpackV. Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben
dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene
Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
vorausgesetzt. Laut vorliegender Abstimmungserklärung soll sich der
Systembetrieb der BellandVision auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis
und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken. Die BellandVision hat ausdrücklich die Anerkennung der
Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH bestätigt. Im
Hinblick auf die Kostenbeteiligung verpflichtet sich die BellandVision die mit
der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV
anteilig zu übernehmen. Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist
anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und
Unterwerfungserklärung der BellandVision vom 29.12.2006 bereits zugestimmt hat. Anlagen: Anlage 1: “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von
Verkaufsverpackungen” (VerpackV) – Auszug – Anlage 2: Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung Anlage 3: BellandVision: Ein
innovatives Unternehmen stellt sich vor Anlagen liegen nur in Papierform vor. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||