Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/382/2007  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Abstimmungs- und Unterwerfungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Entscheidung
15.03.2007 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen  (162/2007/Abf)  
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
11.04.2007 
27. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.06.2007 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/244/2007)

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa

 

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (VerpackV) ab.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt.

 

Der Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung soll dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren.

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig.

 

Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits unterzeichnet:

 

Duale Systeme

Beschluss des Kreistages

Unterzeichnung der Erklärung am

ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln

Beschluss Nr: Abf/034/2004 vom 07.07.2004

12.10.2004

Landbell AG, Mainz

Beschluss Nr: Abf/048/2004 vom 06.10.2004

12.10.2004

Vfw AG, Köln

Beschluss Nr: KT/012/2006 vom 11.10.2006

28.04.2006/17.10.2006

 

Die Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz (BallandVision) – Unternehmensprofil ist aus der Anlage 3 ersichtlich - ist mit der Bitte an den Landkreis herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV.

 

Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt.

 

Laut vorliegender Abstimmungserklärung soll sich der Systembetrieb der BellandVision auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken.

 

Die BellandVision hat ausdrücklich die Anerkennung der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH bestätigt. Im Hinblick auf die Kostenbeteiligung verpflichtet sich die BellandVision die mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu übernehmen.

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und Unterwerfungserklärung der BellandVision vom 29.12.2006 bereits zugestimmt hat.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:        “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen” (VerpackV) – Auszug –

 

Anlage 2:        Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung

 

Anlage 3:        BellandVision:

                        Ein innovatives Unternehmen stellt sich vor

 

Anlagen liegen nur in Papierform vor.