Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa. ZENTEK Gesellschaft für Kreislauf-Wirtschaftssysteme in Deutschland mbH
& Co. KG, Köln die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3
der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen
(Verpack) ab. Sachdarstellung, Begründung: Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt. Der Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung soll dazu
beitragen, die Kosten zu reduzieren. Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland
GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die
Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig. Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages
die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits
unterzeichnet:
Die Fa. ZENTEK Gesellschaft für
Kreislaufwirtschaftssysteme in Deutschland mbH & Co. KG, Köln (ZENTEK)
ist mit der Bitte an den Landkreis herangetreten, die Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese
gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV. Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben
dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene
Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
vorausgesetzt. Laut vorliegender Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung
soll sich der Systembetrieb der ZENTEK auf die Mitbenutzung des zwischen dem
Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken. Die ZENTEK verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH
vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu
übernehmen. Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist
anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung mit der ZENTEK am 02.01.2007 bereits zugestimmt hat. Anmerkung: Die ZENTEK Gesellschaft für Kreislaufwirtschaftssysteme in
Deutschland mbH & Co. KG ist ein 1995 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen
fünf führender konzernunabhängiger Entsorger in Deutschland (Fa. Jakob Becker
GmbH & Co. KG, Fa. LOGEX SYSTEM GmbH & Co. KG, Fa. Nehlsen AG, Fa. Stratmann
Städtereinigung GmbH & Co. KG und Fa. Tönsmeier Entsorgungswirtschaft GmbH
& Co. KG). Die ZENTEK Gesellschaft entwickelt und vermarktet für
überregional, bundesweit und grenzüberschreitend tätige Unternehmen
flächendeckende Entsorgungssysteme unter Berücksichtigung der jeweils
branchenspezifischen Besonderheiten und Gegebenheiten. Das Netz der ZENTEK-Systementsorger umfasst bundesweit mehr
als 250 Standorte. Die Gesellschafter der ZENTEK Gesellschaft sind als
Vertragspartner der Duales System Deutschland GmbH seit langen Jahren im
operativen Geschäft mit Verpackungsabfällen eingebunden. Die Gesellschaft will
in Deutschland zeitnah ein flächendeckendes Duales System ZENTEK (DSZ) gemäß §
6 Abs. 3 VerpackV einführen. Anlagen: Anlage 1: “Verordnung über die
Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen” (VerpackV) –
Auszug – Anlage 2: Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung beide Anlagen liegen nur in Papierform
vor. |
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