Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/381/2007  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Fa. ZENTEK GmbH & Co. KG, Köln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Entscheidung
15.03.2007 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen  (161/2007/Abf)  
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
11.04.2007 
27. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.06.2007 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/243/2007)

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa

 

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa. ZENTEK Gesellschaft für Kreislauf-

Wirtschaftssysteme in Deutschland mbH & Co. KG, Köln die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Verpack) ab.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt.

 

Der Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung soll dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren.

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig.

 

Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits unterzeichnet:

 

Duale Systeme

Beschluss des Kreistages

Unterzeichnung der Erklärung am

ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln

Beschluss Nr: Abf/034/2004 vom 07.07.2004

12.10.2004

Landbell AG, Mainz

Beschluss Nr: Abf/048/2004 vom 06.10.2004

12.10.2004

Vfw AG, Köln

Beschluss Nr: KT/012/2006 vom 11.10.2006

28.04.2006/17.10.2006

 

Die Fa. ZENTEK Gesellschaft für Kreislaufwirtschaftssysteme in Deutschland mbH & Co. KG, Köln (ZENTEK) ist mit der Bitte an den Landkreis herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV.

 

Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt.

 

Laut vorliegender Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Systembetrieb der ZENTEK auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken.

 

Die ZENTEK verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu übernehmen.

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung mit der ZENTEK am 02.01.2007 bereits zugestimmt hat.

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die ZENTEK Gesellschaft für Kreislaufwirtschaftssysteme in Deutschland mbH & Co. KG ist ein 1995 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen fünf führender konzernunabhängiger Entsorger in Deutschland (Fa. Jakob Becker GmbH & Co. KG, Fa. LOGEX SYSTEM GmbH & Co. KG, Fa. Nehlsen AG, Fa. Stratmann Städtereinigung GmbH & Co. KG und Fa. Tönsmeier Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG).

 

Die ZENTEK Gesellschaft entwickelt und vermarktet für überregional, bundesweit und grenzüberschreitend tätige Unternehmen flächendeckende Entsorgungssysteme unter Berücksichtigung der jeweils branchenspezifischen Besonderheiten und Gegebenheiten.

 

Das Netz der ZENTEK-Systementsorger umfasst bundesweit mehr als 250 Standorte.

 

Die Gesellschafter der ZENTEK Gesellschaft sind als Vertragspartner der Duales System Deutschland GmbH seit langen Jahren im operativen Geschäft mit Verpackungsabfällen eingebunden. Die Gesellschaft will in Deutschland zeitnah ein flächendeckendes Duales System ZENTEK (DSZ) gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV einführen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen” (VerpackV) – Auszug –

Anlage 2: Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung

 

beide Anlagen liegen nur in Papierform vor.