Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 20/
203/ 2001 vom 18.04.2001 die Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung
und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis geregelt. Über Entscheidungen des Landrates wird
der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum
31.12.2006 wurden 515 Forderungen durch die befristete bzw. unbefristete
Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 228.269,23
EUR in Abgang gebracht. Die Summe gliedert sich auf die Ämter
wie in der Anlage dargestellt auf. Bei unbefristete Niederschlagungen ist
eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B.
Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner
verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des
Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach dem
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so dass eine
Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei den befristet niedergeschlagenen
Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die
auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg
waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen geleistet,
die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden. Gleichzeitig sind bei
den gemeldeten befristete Niederschlagungen Weiterbefristungen dabei, da der
Zeitraum zur Überprüfung abgelaufen war und keine anderen wirtschaftlichen
Verhältnisse durch die Vollstreckung festgestellt wurden. Es erfolgt dann noch
einmal eine Überprüfung. Im IV. Quartal wurden 15 Anträge auf
Stundung von Forderungen in Höhe von 6.894,67 EUR gestellt ( siehe Anlage ),
die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart
wurden. Bei Bedarf liegen die Anträge im
Einzelnen zur Einsichtnahme in der Kämmerei vor. Anlagen:
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