Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Landrates oder der Landrätin wird auf den 26. März 2007; 18:00 Uhr festgelegt. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 30
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) sind Bewerbungen
um das Amt des Landrates oder der Landrätin innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der
Stellenausschreibung. Das Ende darf von der Vertretung (in diesem Fall von der Wahlkommission) gemäß § 30 Abs. 1 KWG -LSA frühestens auf den 27. Tag (26.03.2007; 18:00 Uhr) und spätestens auf den 20. Tag vor dem Wahltag (02.04.2007; 18:00 Uhr) gelegt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||