Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - BKT/366/2007  

 
 
Betreff: Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Landrates oder der Landrätin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Wahlkommission LK Ohrekreis Entscheidung
07.02.2007 
2. ordentliche Sitzung der Wahlkommission ungeändert beschlossen  (BKT/223/2007)

Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Landrates oder der Landrätin wird auf den 26

 

Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Landrates oder der Landrätin wird auf den 26. März 2007; 18:00 Uhr festgelegt.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 30 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) sind Bewerbungen um das Amt des Landrates oder der Landrätin innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung.

Das Ende darf von der Vertretung (in diesem Fall von der Wahlkommission) gemäß § 30 Abs. 1 KWG -LSA frühestens auf den 27. Tag (26.03.2007; 18:00 Uhr) und spätestens auf den 20. Tag vor dem Wahltag (02.04.2007; 18:00 Uhr) gelegt werden.