Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1.
Der
Kreistag beschließt, dem “Evangelischen Schulverein Haldensleben
e.V.” die zum Betreiben einer Sekundarschule in freier Trägerschaft erforderlichen Räumlichkeiten nach Maßgabe eines noch abzuschließenden Mietvertrages ab dem Schuljahr 2007/08 zur Verfügung zu stellen. 2. Der Landrat wird bevollmächtigt, mit dem
“Evangelischen Schulverein Haldensleben e.V.” einen entsprechenden
Mietvertrag abzuschließen. Sachdarstellung, Begründung: Der “Evangelischen Schulverein Haldensleben e.V.” beantragte beim Landkreis für die Gründung einer Sekundarschule in freier Trägerschaft die Mitbenutzung von vorhandener Schulräumen des Landkreises. Der Verein begehrt ausweislich des beiliegenden Schulkonzeptes (Anlage 1) beginnend ab dem Schuljahr 2007/08 zunächst mit einer fünften Klasse die Aufnahme des Schulbetriebes in der Stadt Haldensleben. Ein Aufwachsen der
Schule bis einschließlich 10 Klasse ist das erklärte Ziel. Der erforderliche
Raumbedarf (Anlage 2) ergibt sich aus der Raumbedarfsplanung des Vereines vom
29.11.2006. In Ermangelung eines
eigenen geeigneten Schulgebäudes begehrt der “Evangelischen Schulverein
Haldensleben e.V.” perspektivisch die Nachnutzung der Landkreiseigenen
ehemaligen Sekundarschule Althaldensleben, welche zur Zeit durch die
Berufsbildenden Schulen als Außenstelle genutzt wird. Der Landkreis Ohrekreis benötigt ausweislich der
Schulentwicklungsplanung das Schulgebäude zur Erfüllung seiner Aufgaben auf
Dauer nicht mehr. In Abhängigkeit des Bedarfs der Berufsbildenden Schulen wird
in den nächsten Jahren zu entscheiden sein, wann und in welchem Umfang die
Übergabe an den “Evangelischen Schulverein Haldensleben e.V.”
erfolgen kann. Um den “Evangelischen Schulverein Haldensleben
e.V.” hinsichtlich der Ansiedlung
der Sekundarschule in freier Trägerschaft zu unterstützen stellt der Landkreis
befristet die für den Schulbetrieb erforderliche Räume bis zum Eintritt der v.
g. Nutzungsmöglichkeit im Haus II des Gymnasiums Haldensleben (ehemalige
Heine-Gymnasium) zur Verfügung. Da derzeitig keine eigenen Einnahmen des
“Evangelischen Schulvereins Haldensleben e.V.” vorhanden sind,
erhebt der Landkreis keine Netto-Kaltmiete für die ersten drei Jahre der
Nutzung. Soweit der Verein nachweist, dass seine Finanzmittel zur
Deckung der anteiligen Betriebkosten nicht ausreichen. Diese können auf Antrag
des Vereins wie nachfolgend dargestellt, gemindert werden: im ersten Jahr der Nutzung um 75 %, im zweiten Jahr der Nutzung um 50 %, im dritten Jahr der Nutzung um 25 %. Der Landrat wird beauftragt, die entsprechenden
Vertragsverhandlungen zu führen und einen entsprechenden Nutzungsvertrag
abzuschließen. Anlagen: 1.
Konzept der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben 2.
Raumbedarf der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben
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