Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2005 die Freigabe der zweckgebundenen Landesförderung im Bereich Personalkosten Jugendarbeit ab Januar 2005. Sachdarstellung, Begründung: Im Gesetz zur Änderung des Finanzausgleiches vom 17.12.2003 (GVBl. LSA Nr.46/2003) vom 23.12.2003 regelt der § 15 die Übernahme der Fördermittel “Jugendpauschale“ in das FAG. Zum 03.03.2004 erhielt der Landkreis
Ohrekreis an Hand eines Einwohnerschlüssels
2002 die Bestätigung des
Landes über einen
Zuweisungsbetrag von 297.922
Euro. Von dieser Zuweisung ist auch in den
Folgejahren auszugehen. Sollte durch die Bevölkerungsentwicklung von 2002 auf 2003 ein geringerer Ausstattungsfaktor des Landes eine Absenkung des Zuweisungsbetrages ergeben, wäre die Minderung anteilig auf alle Förderungen anzurechnen. In seiner Sitzung am 25.10.2004
beschloss der Jugendhilfeausschuss des Ohrekreises eine Prioritätenliste zur Vergabe dieser Mittel im
Personalbereich. Bei einer Realisierung des Beschlusses
durch die zur Verfügungstellung
der Mittel ist eine ganzjährige
Personalabsicherung in Schwerpunktbereichen der offenen Kinder und Jugendarbeit
möglich. Gesetzliche Grundlage: - §§11-14 SGB VIII, § 15 Abs. 2 FAG LSA |
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