Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag
beschließt die Aufhebung des Vertrages mit dem Bildungs- und Freizeitrum e.V.
und den Abschluss eines Vertrages mit der Betreibergesellschaft INTEGRAL gGmbH
zum Betrieb und der Unterhaltung der Einrichtung “Bildungs- und
Freizeitzentrum” in Wolmirstedt. Sachdarstellung,
Begründung: Ausgangssituation Seit
1990 betreibt und unterhält der Landkreis das Bildungs- und Freizeitzentrum in
Wolmirstedt. Mit Wirkung vom 01.07.1994 hat der Landkreis die
Aufgabenwahrnehmung an den Verein Bildungs- und Freizeitzentrum e.V. auf Grund
eines Überlassungsvertrages übertragen. Danach wirken die Vertragsparteien im
gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und nach ihren
Möglichkeiten darauf hin, das Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt zu
betreiben und zu unterhalten. Zweck dieser Einrichtung
ist Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vielfältige Angebote der Kultur-,
Jugend- und Erwachsenenbildung, der Freizeitgestaltung und des Sports in Form
von Vorträgen, Arbeitsgemeinschaften, Kursen, Wochenprojekten, Wochenend- und
sonstigen Veranstaltungen anzubieten. Insbesondere jungen Menschen sollen zur
Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur
Verfügung gestellt werden. Die Situation von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für
Kinder, Jugendliche und Familien hat sich in den letzen Jahren weiter
verschlechtert. Die Einrichtungen
befinden sich auf dem freien Markt in einem unmittelbaren Konkurrenzkampf mit
kommerziellen, privaten Anbietern um Zielgruppen, deren Ansprüche und
Erwartungen sich erhöht bzw. deutlich verändert haben. Hinzu kommt, dass,
bedingt durch die demographische Entwicklung, die Zahlen von Kindern und Jugendlichen
weiterhin rückläufig sind. Dies wirkt sich insbesondere in den ostdeutschen
Bundesländern und in ländlichen Regionen erheblich auf die Auslastungszahlen
derartiger Bildungs- und Freizeiteinrichtungen aus. Klassenfahrten und andere
Reiseaktivitäten im Jugendbereich sind seltener und kürzer geworden und werden
häufiger im Ausland durchgeführt. Viele Eltern sind finanziell nicht mehr in
der Lage, ihren Kindern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen. Grundlage für die Finanzierung von gemeinnützigen Kinder-und
Jugendfreizeiteinrichtungen ist das Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) in
Sachsen-Anhalt bezuschussen aus Mitteln des Landes und aus eigenen Mitteln
diese Einrichtungen. Bedingt durch die oft dramatisch schlechte kommunale Finanzlage,
sinken auch hier von Jahr zu Jahr die Zuschüsse. Die häufig praktizierte Sicherung
von Arbeitsplätzen durch Mittel des zweiten Arbeitsmarktes ist keine
Dauerlösung und angesichts des Qualitätsanforderungen in der offenen Kinder-
und Jugendarbeit auch nicht vertretbar.
Dagegen erfreuen sich Bildungsangebote im Rahmen der Erwachsenbildung
z.B. berufliche Fort- und Weiterbildung nach wie vor großer Nachfrage. Dazu
tragen auch der Anspruch hinsichtlich qualifizierter Fachkräfte in sozialen
Einrichtungen und das Bemühen der MitarbeiterInnen bei, den eigenen
Qualifizierungsgrad zu erhöhen und damit den Arbeitsplatz sicherer zu machen.
Der Aspekt des “Lebenslagen Lernens” und des “Trainings on
the job” beginnt sich nach und nach im Bewusstsein der Menschen
durchzusetzen. Angesichts der schwieriger gewordenen Ausgangssituation ist
es deshalb sowohl für Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen als auch für
Bildungseinrichtungen/Bildungsstätten notwendig, neue Zielgruppen anzusprechen
und unter Berücksichtigung aktueller Trends neue bedarfsgerechte Angebote zu
entwickeln. Das Aufgreifen neuer Themen und Aktivitäten, die Herausbildung
eines eigenständigen Profils mit hohem Wiedererkennungswert sowie das
Analysieren der eigenen Strukturen sind für die Zukunft der derartiger
Einrichtungen unablässig. Das Verein “Bildungs- und Freizeitzentrum” e.V.
hat in den letzten Jahren alle sinnvollen Möglichkeiten der Verringerung von
Personal- und Sachkosten ausgenutzt. Weitere Einsparungen oder Kürzungen hätten
eine nachhaltige Reduzierung des Leistungsangebotes zur Folge. Eine
Verringerung des Leistungsangebotes würde wiederum eine Verringerung der
Kundennachfrage nach sich ziehen. Derartige Entwicklungen stehen die Umsetzung des
Vertragsgegenstandes zwischen dem Landkreis und dem Verein entgegen und stellen
letzlich die Umsetzung der Auflagen des Förderbescheides in Frage. Eine
Nichterfüllung der Zweckbindung bzw. der Auflagen des Bescheides sind nicht
ohne Risiko, da sich daraus ein anteilger Rückzahlungsanspruch des Landes an
der geleisteten Fördersumme von 2.215.000 DM (1.132.500 Euro) ableitet. Die
Zweckbindung für die Einrichtung beträgt 25 Jahre ab dem Jahr 1997 bis 2022.
Bei einem Jahresbetrag von 45.300 Euro und einer Restlaufzeit 15 Jahren ergibt
sich ein rechnerischer Rückzahlunganspruch von 679.500 Euro zuzüglich einer
möglichenVerzinsung. Weitere Aufwandsverringerungen lassen nur noch durch
organisatorische Maßnahmen erreichen. Durch den Zusammenschluss gleichartiger
Einrichtungen zu einem Verbund lassen sich gemeinschaftliche Aufgaben zentral
und gebündelt, bei Aufrechtherhaltung der standort- und einrichtungsbezogenen
spezifischen Angebote, wahrnehmen. Gründung
einer Betreibergesellschaft
Seit längerem wird seitens der Geschäftsführung des
PARITÄTISCHEN Wohlfahrtverbandes Sachsen-Anhalt e.V. die Auslastungssituation
sowie deren Auswirkung auf die verbandseigenen Einrichtungen und
Tochtergesellschaften des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, die vorrangig
Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien vorhalten,
kritisch beobachtet und analysiert. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen: ·
die
Landesjugendbildungsstätte Peseckendorf ·
das
Integrationsdorf Arendsee (IDA gGmbH) ·
und
das Erlebnispädagogische Centrum Havelberg (ELCH gGmbH). Hintergrund für diese Überlegungen ist die dauerhaft
unbefriedigende Auslastung der Einrichtungen und die damit verbundenen
schlechten Jahresergebnisse. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Sie sind
einerseits saisonal bedingt, andererseits spielt die regionale Erreichbarkeit,
die konzeptionell einseitige Ausrichtung und ein unzureichendes Marketing eine
Rolle. Um dauerhaft die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen bzw.
Tochtergesellschaften zu stabilisieren, wurden in der Geschäftsführung
Überlegungen angestellt, durch eine Zusammenführung/Verschmelzung der
Einrichtungen und unter einer gemeinsamen Leitungsstruktur, wesentliche
Synergieeffekte zu erreichen. Durch eine Zentralisierung der Verwaltung, ein
gezieltes Belegungsmanagement, die Vernetzung und Entwicklung gemeinsamer
Projekte, ein einheitliches Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert und
die Abstimmung bei der Zielgruppenorientierung, sollen die Jahresergebnisse
langfristig stabilisiert werden. Den rechtlichen Rahmen wird eine gemeinnützige
Gesellschaft bilden, die als “Betreibergesellschaft” fungiert. In diese Überlegungen wurde die Mitgliedsorganisation
“Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt” e.V. mit einbezogen.
Der Verein betreibt im Auftrag des Landkreises seit vielen Jahren eine
Bildungsstätte, in der außerschulische Jugendbildung und Freizeitangebote für
Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene angeboten werden. Trotz großer
Akzeptanz in der Stadt und Umgebung muss die Einrichtung über neue Konzepte und
Kooperationsstrukturen nachdenken, da die Zuschüsse durch den Landkreis
rückläufig sind. Eine Einbindung in die Betreibergesellschaft erscheint daher
grundsätzlich sinnvoll. Der Vorstand des Bildungs-und Freizeitzentrums
Wolmirstedt e.V. hat einem Zusammenschluss in einer Betreibergesellschaft des PARITÄTISCHEN
Sachsen-Anhalt zugestimmt. Vor dem Hintergrund der 25-jährigen Zweckbindung für das
Bettenhaus (laut Zuwendungsbescheid des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.11.1993)
und der angespannten Finanzsituation Landkreises wäre die Einbindung in das beschriebenen
Netzwerk eine begrüßenswerte Entwicklung. Der Bestand der Einrichtung würde auf
ein gesichertes Fundament gestellt und die derzeitige negative
Finanzentwicklung aufgehalten. Die Entwicklung
der Zuwendungen (Verhältnis Kreismittel zu Eigenmittel) gestalten sich seit Bestehen
der Einrichtung wie folgt:
Mit der Gründung einer Gesellschaft, die die oben genannten Einrichtungen unter einheitlicher Leitung und mit einem untereinander abgestimmtem Konzept zukünftig betreiben soll, werden folgende Ziele verfolgt: ·
Verbesserung
der Auslastung und Stabilisierung der Jahresergebnisse ·
Erschließung
neuer Zielgruppen durch Entwicklung bedarfsgerechter, flexibler und trendgerechter
Angebote ·
Bindung
der vorhandenen Zielgruppen im Bereich Familienerholung/Familienbildung ·
und
Kinder-und Jugendfreizeit, durch Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche ·
Vernetzung
vorhandener Strukturen und Ressourcen zur betriebswirtschaftlichen ·
Optimierung
und Positionierung am Markt (Marktanteilserweiterung) ·
Erhöhung
der Qualität der Angebote und Dienstleistungen der einzelnen ·
Einrichtungen ·
Vernetzung
von Angeboten/Übertragung von Konzepten für bestimmte Zielgruppen ·
Aufbau
tragfähiger und verbindlicher Kooperationsstrukturen mit anderen ·
Einrichtungen
und Trägern ·
Erhaltung
des eigenständigen Profils und Charakters der Einrichtungen unter ·
einheitlicher
Leitung ·
Herausbildung
der Betreibergesellschaft und deren Angebote zu einem “PARITÄTISCHEN
Markenprodukt” durch konsequente Imagepositionierung ·
Steigerung
des Bekanntheitsgrades der Einrichtungen bei den ·
Mitgliedsorganisationen
des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt/Kundenbindung durch “Vorteilsangebote” Besondere Berücksichtigung finden auch die Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen und Senioren. Zur gezielten Nutzung der Übernachtungs-
und Tagungskapazitäten für Aus- und Weiterbildungszwecke soll das Potenzial der
Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt und deren Mitarbeiter gezielter angesprochen
werden. Hier ist eine enge und verbindliche Kooperation mit dem PARITÄTISCHEN
Bildungswerk und dem PARITÄTISCHEN Jugendwerk vorgesehen. EmpfehlungDie Verwaltung unterstützt die Umsetzung der Konzeption und schlägt den Abschluss des Überlassungsvertrages zum Betrieb und der Unterhaltung der Einrichtung “Bildungs- und Freizeitzentrum” in Wolmirstedt Wolmirstedt mit der INTEGRAL gGmbH sowie die Aufhebung des bestehenden Vertrages mit dem Verein vor. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: 1 - Vertragsentwurf zwischen dem
Landkreis Ohrekreis und der INTEGRAL gGmbH 2 - Entwurf Vertragsaufhebung zwischen
dem Landkreis Ohrekreis und der
Bildungs-
und Freizeitzentrum Wolmirstedt e.V.
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