Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 099/334/2006  

 
 
Betreff: Betrieb und Unterhaltung des Bildungs- und Freizeitzentrums in Wolmirstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Schulze, H.
Hoeft
Federführend:Amt für Service, Personal und Schulen Beteiligt:Amt für Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas  Dezernat I
   Dezernat III
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.11.2006 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
06.12.2006 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
13.12.2006 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (099/203/2006)
Anlagen:
Entwurf Vertrag - BFZ
Vertragsauflösung mit BFZ eV
Konzept Integral
Wirtschaftsplan Integral 2007

Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Vertrages mit dem Bildungs- und Freizeitrum e

 

Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Vertrages mit dem Bildungs- und Freizeitrum e.V. und den Abschluss eines Vertrages mit der Betreibergesellschaft INTEGRAL gGmbH zum Betrieb und der Unterhaltung der Einrichtung “Bildungs- und Freizeitzentrum” in Wolmirstedt.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Seit 1990 betreibt und unterhält der Landkreis das Bildungs- und Freizeitzentrum in Wolmirstedt. Mit Wirkung vom 01.07.1994 hat der Landkreis die Aufgabenwahrnehmung an den Verein Bildungs- und Freizeitzentrum e.V. auf Grund eines Überlassungsvertrages übertragen. Danach wirken die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und nach ihren Möglichkeiten darauf hin, das Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt zu betreiben und zu unterhalten.

 

Zweck dieser Einrichtung ist Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vielfältige Angebote der Kultur-, Jugend- und Erwachsenenbildung, der Freizeitgestaltung und des Sports in Form von Vorträgen, Arbeitsgemeinschaften, Kursen, Wochenprojekten, Wochenend- und sonstigen Veranstaltungen anzubieten. Insbesondere jungen Menschen sollen zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Situation von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich in den letzen Jahren weiter verschlechtert.  Die Einrichtungen befinden sich auf dem freien Markt in einem unmittelbaren Konkurrenzkampf mit kommerziellen, privaten Anbietern um Zielgruppen, deren Ansprüche und Erwartungen sich erhöht bzw. deutlich verändert haben. Hinzu kommt, dass, bedingt durch die demographische Entwicklung, die Zahlen von Kindern und Jugendlichen weiterhin rückläufig sind. Dies wirkt sich insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern und in ländlichen Regionen erheblich auf die Auslastungszahlen derartiger Bildungs- und Freizeiteinrichtungen aus. Klassenfahrten und andere Reiseaktivitäten im Jugendbereich sind seltener und kürzer geworden und werden häufiger im Ausland durchgeführt. Viele Eltern sind finanziell nicht mehr in der Lage, ihren Kindern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen.

 

Grundlage für die Finanzierung von gemeinnützigen Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen ist das Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) in Sachsen-Anhalt bezuschussen aus Mitteln des Landes und aus eigenen Mitteln diese Einrichtungen. Bedingt durch die oft dramatisch schlechte kommunale Finanzlage, sinken auch hier von Jahr zu Jahr die Zuschüsse. Die häufig praktizierte Sicherung von Arbeitsplätzen durch Mittel des zweiten Arbeitsmarktes ist keine Dauerlösung und angesichts des Qualitätsanforderungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch nicht vertretbar.       

 

Dagegen erfreuen sich Bildungsangebote im Rahmen der Erwachsenbildung z.B. berufliche Fort- und Weiterbildung nach wie vor großer Nachfrage. Dazu tragen auch der Anspruch hinsichtlich qualifizierter Fachkräfte in sozialen Einrichtungen und das Bemühen der MitarbeiterInnen bei, den eigenen Qualifizierungsgrad zu erhöhen und damit den Arbeitsplatz sicherer zu machen. Der Aspekt des “Lebenslagen Lernens” und des “Trainings on the job” beginnt sich nach und nach im Bewusstsein der Menschen durchzusetzen. 

 

Angesichts der schwieriger gewordenen Ausgangssituation ist es deshalb sowohl für Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen als auch für Bildungseinrichtungen/Bildungsstätten notwendig, neue Zielgruppen anzusprechen und unter Berücksichtigung aktueller Trends neue bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Das Aufgreifen neuer Themen und Aktivitäten, die Herausbildung eines eigenständigen Profils mit hohem Wiedererkennungswert sowie das Analysieren der eigenen Strukturen sind für die Zukunft der derartiger Einrichtungen unablässig.

 

Das Verein “Bildungs- und Freizeitzentrum” e.V. hat in den letzten Jahren alle sinnvollen Möglichkeiten der Verringerung von Personal- und Sachkosten ausgenutzt. Weitere Einsparungen oder Kürzungen hätten eine nachhaltige Reduzierung des Leistungsangebotes zur Folge. Eine Verringerung des Leistungsangebotes würde wiederum eine Verringerung der Kundennachfrage nach sich ziehen.

 

Derartige Entwicklungen stehen die Umsetzung des Vertragsgegenstandes zwischen dem Landkreis und dem Verein entgegen und stellen letzlich die Umsetzung der Auflagen des Förderbescheides in Frage. Eine Nichterfüllung der Zweckbindung bzw. der Auflagen des Bescheides sind nicht ohne Risiko, da sich daraus ein anteilger Rückzahlungsanspruch des Landes an der geleisteten Fördersumme von 2.215.000 DM (1.132.500 Euro) ableitet. Die Zweckbindung für die Einrichtung beträgt 25 Jahre ab dem Jahr 1997 bis 2022. Bei einem Jahresbetrag von 45.300 Euro und einer Restlaufzeit 15 Jahren ergibt sich ein rechnerischer Rückzahlunganspruch von 679.500 Euro zuzüglich einer möglichenVerzinsung.

 

Weitere Aufwandsverringerungen lassen nur noch durch organisatorische Maßnahmen erreichen. Durch den Zusammenschluss gleichartiger Einrichtungen zu einem Verbund lassen sich gemeinschaftliche Aufgaben zentral und gebündelt, bei Aufrechtherhaltung der standort- und einrichtungsbezogenen spezifischen Angebote, wahrnehmen.

 

Gründung einer Betreibergesellschaft

 

Seit längerem wird seitens der Geschäftsführung des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtverbandes Sachsen-Anhalt e.V. die Auslastungssituation sowie deren Auswirkung auf die verbandseigenen Einrichtungen und Tochtergesellschaften des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, die vorrangig Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien vorhalten, kritisch beobachtet und analysiert.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:

·         die Landesjugendbildungsstätte Peseckendorf

·         das Integrationsdorf Arendsee (IDA gGmbH)

·         und das Erlebnispädagogische Centrum Havelberg (ELCH gGmbH).

 

Hintergrund für diese Überlegungen ist die dauerhaft unbefriedigende Auslastung der Einrichtungen und die damit verbundenen schlechten Jahresergebnisse. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Sie sind einerseits saisonal bedingt, andererseits spielt die regionale Erreichbarkeit, die konzeptionell einseitige Ausrichtung und ein unzureichendes Marketing eine Rolle. Um dauerhaft die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen bzw. Tochtergesellschaften zu stabilisieren, wurden in der Geschäftsführung Überlegungen angestellt, durch eine Zusammenführung/Verschmelzung der Einrichtungen und unter einer gemeinsamen Leitungsstruktur, wesentliche Synergieeffekte zu erreichen. Durch eine Zentralisierung der Verwaltung, ein gezieltes Belegungsmanagement, die Vernetzung und Entwicklung gemeinsamer Projekte, ein einheitliches Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert und die Abstimmung bei der Zielgruppenorientierung, sollen die Jahresergebnisse langfristig stabilisiert werden. Den rechtlichen Rahmen wird eine gemeinnützige Gesellschaft bilden, die als “Betreibergesellschaft” fungiert.

 

In diese Überlegungen wurde die Mitgliedsorganisation “Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt” e.V. mit einbezogen. Der Verein betreibt im Auftrag des Landkreises seit vielen Jahren eine Bildungsstätte, in der außerschulische Jugendbildung und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene angeboten werden. Trotz großer Akzeptanz in der Stadt und Umgebung muss die Einrichtung über neue Konzepte und Kooperationsstrukturen nachdenken, da die Zuschüsse durch den Landkreis rückläufig sind. Eine Einbindung in die Betreibergesellschaft erscheint daher grundsätzlich sinnvoll. Der Vorstand des Bildungs-und Freizeitzentrums Wolmirstedt e.V. hat einem Zusammenschluss in einer Betreibergesellschaft des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt zugestimmt.

 

Vor dem Hintergrund der 25-jährigen Zweckbindung für das Bettenhaus (laut Zuwendungsbescheid des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.11.1993) und der angespannten Finanzsituation Landkreises wäre die Einbindung in das beschriebenen Netzwerk eine begrüßenswerte Entwicklung. Der Bestand der Einrichtung würde auf ein gesichertes Fundament gestellt und die derzeitige negative Finanzentwicklung aufgehalten.

 

Die Entwicklung der Zuwendungen (Verhältnis Kreismittel zu Eigenmittel) gestalten sich seit Bestehen der Einrichtung wie folgt:

 

Jahr

Kreismittel €

%

Eigenmittel €

1995

404.125,00

100

165.096,00

1996

334.487,00

 

243.682,00

1997

264.695,00

 

256.700,00

1998

254.418,00

 

299.770,00

1999

245.420,00

 

278.398,00

2000

229.365,00

 

290.772,00

2001

229.365,00

 

290.669,00

2002

219.953,00

 

234.039,00

2003

199.954,00

 

241.703,00

2004

194.965,00

48

214.751,00

2005

219.600,00

 

243.155,00

2006

222.600,00

 

203.900,00

2007

207.600,00

Differenz zu 2006: - 15.000 Euro

 

 

Mit der Gründung einer Gesellschaft, die die oben genannten Einrichtungen unter einheitlicher Leitung und mit einem untereinander abgestimmtem Konzept zukünftig betreiben soll, werden folgende Ziele verfolgt:

 

·         Verbesserung der Auslastung und Stabilisierung der Jahresergebnisse

·         Erschließung neuer Zielgruppen durch Entwicklung bedarfsgerechter, flexibler und trendgerechter Angebote

·         Bindung der vorhandenen Zielgruppen im Bereich Familienerholung/Familienbildung

·         und Kinder-und Jugendfreizeit, durch Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche

·         Vernetzung vorhandener Strukturen und Ressourcen zur betriebswirtschaftlichen  

·         Optimierung und Positionierung am Markt (Marktanteilserweiterung)

·         Erhöhung der Qualität der Angebote und Dienstleistungen der einzelnen

·         Einrichtungen

·         Vernetzung von Angeboten/Übertragung von Konzepten für bestimmte Zielgruppen

·         Aufbau tragfähiger und verbindlicher Kooperationsstrukturen mit anderen

·         Einrichtungen und Trägern 

·         Erhaltung des eigenständigen Profils und Charakters der Einrichtungen unter

·         einheitlicher Leitung

·         Herausbildung der Betreibergesellschaft und deren Angebote zu einem “PARITÄTISCHEN Markenprodukt” durch konsequente Imagepositionierung

·         Steigerung des Bekanntheitsgrades der Einrichtungen bei den

·         Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt/Kundenbindung durch “Vorteilsangebote”  

 

Besondere Berücksichtigung finden auch die Zielgruppen Menschen mit Behinderungen und Senioren. Zur gezielten Nutzung der Übernachtungs- und Tagungskapazitäten für Aus- und Weiterbildungszwecke soll das Potenzial der Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt  und deren Mitarbeiter gezielter angesprochen werden. Hier ist eine enge und verbindliche Kooperation mit dem PARITÄTISCHEN Bildungswerk und dem PARITÄTISCHEN Jugendwerk vorgesehen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung unterstützt die Umsetzung der Konzeption und schlägt den Abschluss des Überlassungsvertrages zum Betrieb und der Unterhaltung der Einrichtung “Bildungs- und Freizeitzentrum” in Wolmirstedt Wolmirstedt mit der INTEGRAL gGmbH sowie die Aufhebung des bestehenden Vertrages mit dem Verein vor.

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1 - Vertragsentwurf zwischen dem Landkreis Ohrekreis und der INTEGRAL gGmbH

2 - Entwurf Vertragsaufhebung zwischen dem Landkreis Ohrekreis und  der Bildungs-

     und Freizeitzentrum Wolmirstedt e.V.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vertrag - BFZ (15 KB)    
Anlage 2 2 Vertragsauflösung mit BFZ eV (3 KB)    
Anlage 3 3 Konzept Integral (81 KB)    
Anlage 4 4 Wirtschaftsplan Integral 2007 (605 KB)