Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt dem Widerspruch des Landrates gegen den Beschluss des Kreistages auf der Sitzung am 06.12.2023 zur Vorlage 0608/D3/2023 - Beschluss über das Projekt "Wiedervernässung Großes Bruch" - zu.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 65 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss der Landrat Beschlüssen des Kreistages widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese rechtswidrig sind.
Der Widerspruch muss gemäß § 65 Absatz 3 Satz 3 KVG LSA binnen 2 Wochen ab Kenntnis schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung eingelegt und begründet werden. Er hat gemäß § 65 Absatz 3 Satz 4 KVG LSA aufschiebende Wirkung.
Gemäß § 65 Absatz 3 Satz 7 KVG LSA gilt dies entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden, mit der Maßgabe, dass der Kreistag über den Widerspruch zu entscheiden hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Widerspruch gemäß § 65 Abs. 3 KVG LSA Anlage 2 - Empfangsbestätigung Kreistagsvorsitzender
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