Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0655/BLR/2024  

 
 
Betreff: Landratswahl 2025 - Bestimmung des Wahltages und der Wahlzeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
28.02.2024 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.03.2024 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0655/BLR/2024)  
Anlagen:
Anlage 1 - Wahlkalender

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestimmt den Termin der Wahl zur Landrätin/zum Landrat auf

 

 Sonntag, 16.03.2025

 

sowie den Termin für eine eventuell stattfindende Stichwahl auf

 

 Sonntag, 30.03.2025.

 

Die Wahlzeit für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat dauert von 8:00 Uhr 18:00 Uhr.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Amtszeit des Landrates endet mit Ablauf des 06.09.2025.

 

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate (06.03.2025) und spätestens einen Monat (06.08.2025) vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

 

Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Kreistag den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Landrates. Der Wahltag muss ein Sonntag sein 5 Abs. 3 KWG LSA).

 

Konnte bei der Hauptwahl keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen, so findet gemäß § 30a Abs. 3 KWG LSA frühestens am zweiten (30.03.2025) und spätestens am vierten Sonntag (13.04.2025) nach der Hauptwahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

 

Die Neuwahlen der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden Barleben und Niedere Börde können nach Abstimmung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten zeitgleich stattfinden.

Durch die Zusammenlegung der Wahlennnen Synergien generiert, Verwaltungsaufwand reduziert und Kosten eingespart werden.

 

Die Beteiligung der Stadt Wolmirstedt an den vorgeschlagenen Wahlterminen ist auf Grund der erst am 05.11.2025 endenden Wahlperiode der Bürgermeisterin nicht möglich. Die Stadt Wolmirstedt hat jedoch die Möglichkeit die Bürgermeisterwahlen zeitglich mit der Bundestagswahl im September 2025 stattfinden zu lassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hauptwahl am Sonntag, 16.03.2025 von 8:00 18:00 Uhr und eine eventuell stattfindende Stichwahl am Sonntag, 30.03.2025 von 8:00 18:00 Uhr stattfinden zu lassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

ca. 144.000,00 Euro

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Wahlkalender 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Wahlkalender (123 KB)