Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0654/StBB/2024  

 
 
Betreff: Beschluss über die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben durch den Landkreis Börde auf Grundlage der Zweckvereinbarung ARGE Breitband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Gruber, Denis Dezernent 3
Baier, Uwe Dezernent 4
Federführend:Stabsstelle Breitband Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
14.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt      
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
20.02.2024 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen      
Kreisausschuss Vorberatung
28.02.2024 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
06.03.2024 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zurückgezogen     

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat zeitnah einen Vertrag mit der Gemeinde Barleben abzuschließen, in dem geregelt werden soll, dass die Gemeinde Barleben zukünftig die Aufgaben des Landkreises aus der Zweckvereinbarung ARGE Breitband wahrnimmt.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist Gründungsmitglied der „ARGE Breitband“ und unterstützt die Mitgliedsgemeinden der ARGE auf Grundlage der Zweckvereinbarung vom 22.12.2017 beim Aufbau ihrer Glasfasernetze.

ARGE-Mitglieder sind neben dem Landkreis Börde folgende acht kreisangehörige Kommunen: EG Barleben, VG Westliche Börde, VG Flechtingen, VG Elbe-Heide, EG Niedere Börde, EG Stadt Wanzleben-Börde, EG Stadt Oschersleben (Bode), EG Stadt Oebisfelde-Weferlingen.

Gegenstand der Zweckvereinbarung ist der fördermittelbasierte Ausbau der kommunalen Breitbandinfrastrukturen einschließlich der Vergabe des Betriebs an einen Netzbetreiber.

Mit der Fertigstellung der geplanten Breitbandnetze der ARGE Kommunen, der Vergabe des Netzbetriebes und der Fördermittelabrechnung hat der Landkreis Börde seine Aufgaben nach der Zweckvereinbarung ARGE Breitband erllt.

Deshalb wird der Landkreis nur noch die von den ARGE Kommunen für die Verwendungsnachweisprüfung zusammengestellten Unterlagen durch sein Rechnungsprüfungsamt vorprüfen und die Fördermittelverfahren bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten.

Daneben unterfällt die sog. „Nachverdichtung“ noch den Regelungen der Zweckvereinbarung, wenn der ergänzende Ausbau im unmittelbaren Anschluss an die Gesamtmaßnahme beginnt und auch diese Nachverdichtung fördermittelfinanziert wird. Aufgrund des bautechnischen Fortschritts wird der Landkreis diese Aufgabe noch bis zum 31.12.2025r die ARGE Kommunen erbringen.

In der Beratung der ARGE Kommunen am 01.02.2024 äerten diese den Wunsch nach einer weiteren Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit ihren Glasfasernetzen. Der zuständige Dezernent erläuterte daraufhin, dass eine Fortführung der Unterstützung in Form der bisherigen Stabstelle Breitband als freiwillige Leistung auf Grund des Projektstandes und der finanziellen Situation des Landkreises nicht mehr als möglich erachtet wird.

Der Bürgermeister der Einheitsgemeinde Barleben erklärte sich daraufhin bereit, die von den ARGE Kommunen gewünschten Aufgaben in Barleben zu erbringen. Er hat bereits mit Schreiben vom 19.01.2024 ein Amtshilfeersuchen an den Landkreis gerichtet und um Gestellung des dafür notwendigen Personals ersucht. Die Geschäftsstelle der ARGE Breitband soll dann bei der Gemeinde Barleben verortet werden. Die Kosten der Geschäftsstelle sollen zwischen den ARGE Kommunen aufgeteilt werden. Die bestehende Zweckvereinbarung soll bezüglich der Aufgaben und der Finanzierungsregeln zeitnah angepasst werden.

 

Zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis soll eine Vereinbarung geschlossen werden, wonach Barleben ab dem Zeitpunkt der Personalgestellung die dem Landkreis aus der bestehenden Zweckvereinbarung obliegenden Aufgaben - mit Ausnahme der Vorprüfung der Verwendungsnachweise - übernimmt.

 

Wie bereits dargestellt sieht der Landkreis Börde die Beratung und Betreuung der „Nachverdichtung“ des Breitbandnetzes in den ARGE-Mitgliedsgemeinden nur noch bis zum 31.12.2025 als seine Aufgabe an. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Landkreis Börde für die Wahrnehmung dieser Aufgabe bis zum 31.12.2025 ca. 20 % Personalkostenzuschuss für eine Stelle an die Einheitsgemeinde Barleben, gedeckelt auf maximal 30 TEUR pro Jahr, zahlt. Darüber hinaus sollte sich der Landkreis nicht mehr an den Kosten der Zweckvereinbarung ARGE Breitband beteiligen.

 

Die Kreisverwaltung wird versuchen, den Gremienmitgliedern bis zur Sitzung einen Vertragsentwurf vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Der Landkreis Börde schlägt vor, dass für die Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung bis zum 31.12.2025 ein ca. 20 % Personalkostenzuschuss für eine Stelle an die Einheitsgemeinde Barleben, gedeckelt auf maximal 30 TEUR pro Jahr, gezahlt wird.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Es soll eine Abordnung von Personal erfolgen

 


Anlagen:

 

keine