Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR muss aufgrund der Neufassung der Unternehmenssatzung der KsB AöR in einigen Punkten geändert werden. Die Neufassung der Geschäftsordnung des Vorstandes ist diesem Beschluss als Anlage - 1 beigefügt.
Die Anlage - 2 stellt die derzeit gültige und die überarbeitete Geschäftsordnung des Vorstandes der KsB AöR gegenüber. Die Spalte 3 erläutert die Änderungsgründe.
Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 0207/KsB/2024 „Unternehmenssatzung der KsB AöR“ zum Thema „Vertretung für den Vorstand der KsB AöR“ wurde auch hier die Vertretung für den Vorstand mittels Erteilung einer Prokura/Vollmacht berücksichtigt und auch das Thema „Risikofrüherkennungssystem“.
Anlagen:
Anlage - 1 Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Anlage - 2 Synopse zur Geschäftsordnung des Vorstandes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
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