Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0207/KsB/2024  

 
 
Betreff: Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage KsB
Einreicher:
Verwaltungsratsvorsitzender Martin Stichnoth
Federführend:Vorstand KsB Bearbeiter/-in: Knoblauch, Susanne
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" Entscheidung
15.02.2024 
Ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR zurückgestellt     
19.03.2024 
Ordentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentliche Rechts - Kommunalservice Landkreis Börde AöR      
Anlagen:
Anlage-1 Unternehmenssatzung KsB AöR - Entwurf
Anlage-2 Synopse Unternehmenssatzung KsB AöR

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der Tatsache, dass das Landesverwaltungsamt den beigefügten Entwurf der Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“) auch so billigt, die Vorlage dem Landkreis zu seiner Zustimmung vorzulegen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der sich aus den Prüfungshandlungen der Stabsstelle des Landkreis Börde ergebene Bericht hat zur kritischen Selbstreflexion der in der Anstalt vorhandenen Organisationsgrundlagen geführt. Aus diesem Grunde wurde bereits am 23.11.2023 die Geschäftsordnung des Vorstandes nebst Organigramm und Geschäftsverteilungsplan neu justiert.

In einem nächsten Schritt ist eine Änderung bzw. Ergänzung der Satzung der Kommunalservice Landkreis rde R geplant. Der Entwurf zur Neufassung der Unternehmenssatzung ist diesem Beschluss als Anlage - 1 beigefügt.

 

Die Anlage - 2 stellt die derzeit gültige und die überarbeitete Unternehmensatzung der KsB AöR gegenüber. Die Spalte 3 erläutert die Änderungsgründe.

 

In diesem Zuge wird der Vorstand in § 5 Abs. 10 beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Anstalt gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Dabei sind die internen Prozesse auf ein konsequent gelebtes 4-Augenprinzip umzustellen, was auch auf den Bereich der Einrichtung von Kompetenzen wirkt.

 

Der Vorstand soll gemäß Satzung aus mindestens zwei Personen bestehen. Damit im Fall temporärer Abwesenheiten eines Vorstandsmitglieds (z. B. Krankheit, Urlaub) die Anstalt auch im Außenverhältnis handlungsfähig bleibt, kann ein Prokurist bestellt werden, welcher nach Maßgabe dieser Satzung und den Beschlüssen des Verwaltungsrates tig wird.

 


Anlagen:

 

Anlage - 1 Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“)

 

Anlage - 2 Synopse zur Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-1 Unternehmenssatzung KsB AöR - Entwurf (188 KB)    
Anlage 2 2 Anlage-2 Synopse Unternehmenssatzung KsB AöR (268 KB)