Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der Tatsache, dass das Landesverwaltungsamt den beigefügten Entwurf der Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“) auch so billigt, die Vorlage dem Landkreis zu seiner Zustimmung vorzulegen.
Sachdarstellung, Begründung:
Der sich aus den Prüfungshandlungen der Stabsstelle des Landkreis Börde ergebene Bericht hat zur kritischen Selbstreflexion der in der Anstalt vorhandenen Organisationsgrundlagen geführt. Aus diesem Grunde wurde bereits am 23.11.2023 die Geschäftsordnung des Vorstandes nebst Organigramm und Geschäftsverteilungsplan neu justiert. In einem nächsten Schritt ist eine Änderung bzw. Ergänzung der Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR geplant. Der Entwurf zur Neufassung der Unternehmenssatzung ist diesem Beschluss als Anlage - 1 beigefügt.
Die Anlage - 2 stellt die derzeit gültige und die überarbeitete Unternehmensatzung der KsB AöR gegenüber. Die Spalte 3 erläutert die Änderungsgründe.
In diesem Zuge wird der Vorstand in § 5 Abs. 10 beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Anstalt gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Dabei sind die internen Prozesse auf ein konsequent gelebtes 4-Augenprinzip umzustellen, was auch auf den Bereich der Einrichtung von Kompetenzen wirkt.
Der Vorstand soll gemäß Satzung aus mindestens zwei Personen bestehen. Damit im Fall temporärer Abwesenheiten eines Vorstandsmitglieds (z. B. Krankheit, Urlaub) die Anstalt auch im Außenverhältnis handlungsfähig bleibt, kann ein Prokurist bestellt werden, welcher nach Maßgabe dieser Satzung und den Beschlüssen des Verwaltungsrates tätig wird.
Anlagen:
Anlage - 1 Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“)
Anlage - 2 Synopse zur Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
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